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Folgende wesentliche Neuerungen zum Versicherungsvertragsrecht ab dem 01.01.2008 lesen Sie in dieser Meldung
mehr VVG-Reform: Neues Versicherungsrecht zum 01.01.2008
Für die Frage, ob ein Auszubildender voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen "Beruf" auszuüben, ist allein auf das zuletzt bestehende Ausbildungsverhältnis abzustellen.
mehr Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden
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