Yachtrecht / Yachtversicherungsrecht
Ihre Yacht Ihr Recht
Wir teilen Ihre Leidenschaft für einen besonderen Sport. Als langjähriger Segler und Fachanwalt für Versicherungsrecht berät Sie namentlich RA Dr. Peter Steven Dickstein rund um Ihre Yacht (Segelyacht oder Motoryacht).
Wir begleiten Sie bei dem Erwerb oder dem Verkauf Ihrer Segelyacht oder Motoryacht. Wir bereiten die notwendigen Verträge vor oder überprüfen diese auf Lücken und Fallstricke, die zu Ihren Lasten gehen. Auch begleiten wir auf Wunsch die Vertragsverhandlungen, um von vornherein ein optimales Ergebnis für Sie zu erzielen.
In Havarie- oder sonstigen Schadensfällen vertreten wir Sie gegenüber dem Yachtversicherer und setzen Ihre begründeten Ansprüche entweder außergerichtlich – oder falls erforderlich – auch gerichtlich durch. Wir arbeiten zudem mit einem Netz von Sachverständigen.
Wir prüfen möglichst vor Abschluss Ihren Versicherungsvertrag mit dem Yachtversicherer, insbesondere wenn größere Risiken versichert werden sollen, damit Sie später keine bösen Überraschungen erleben.
Schwerpunkte unserer Beratung im Yachtrecht bzw. Bootsrecht sind:
- Erstellung und Überprüfung von Yachtkaufverträgen (Ankauf oder Verkauf)
- Geltendmachung von Schäden, die an Ihrem Schiff, Yacht oder Boot entstanden sind
- Yacht-Gewährleistung und Nachbesserung bei Mängeln
- Abwicklung von Garantiefällen
- Vertretung gegen Yachtkaskoversicherung und Haftpflichtversicherung im Schadensfall
- Schadenmanagement bei Yachtkollisionen oder sonstigen Havarien
Auf Ihr „Kommando“ übernehmen wir! Wir halten Sie von zeitaufwendigen Auseinandersetzungen frei und schaffen für Sie solide vertragliche Grundlagen, damit Sie stets „eine Handbreit Wasser unterm Kiel“ haben.
Sprechen Sie uns rechtzeitig für eine kostenlose Ersteinschätzung an.