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News Versicherungsrecht

Die Haftung des Impfenden wegen COVID-19 Impfschäden

64,9 Mio. Menschen haben (Stand 21.02.2023) mindestens eine Corona-Impfung erhalten. Damit stellen die Corona-Impfungen eine der bedeutendsten Massenimpfungen historischen Ausmaßes dar. Über Impfschäden ist bisher noch nicht viel bekannt. Doch angesichts der Vielzahl der Impfungen sind auch relativ wenig Fälle von ...

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Regress Cyberversicherung

Im digitalisierten Arbeitsleben verursachen häufig menschliche Fehler Cyberangriffe, z.B. falls ein Mitarbeiter die Einspielung eines sicherheitsrelevanten Updates unterlässt oder eine infizierte Email öffnet. Wenn der Cyberversicherer den dann eingetretenen Schaden gegenüber dem Versicherungsnehmer reguliert, wird jüngst...

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BGH: Erstattungsfähigkeit von Kosten des Austausches von Brustimplantaten

Der BGH hat im Urteil vom 17.02.2016 (Az.: IV ZR 353/14) entschieden, dass nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden könne, dass die versicherte Person bei einer Brustimplantation vorsätzlich die Herbeiführung des Versicherungsfals dahingehend in Kauf genommen habe, es werde zu Komplikationen kommen. Dieser Vorsatz im Sinne des zumindestens billigend in Kauf nehmend des Versicherungsfalls könne nur angenommen werden, wenn die versicherte Person vor der Brustimplantation ausdrücklich im Einzelnen über mögliche Problematiken aufgeklärt wurde. Diese Umstände sind im Einzelfall jeweils zu prüfen.

Dr. Peter S. Dickstein, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht

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