Legalteam Hamburg.

Immer auf Kurs.

Optimale erbrechtliche und steuerliche Beratung

Seit über 25 Jahren arbeiten wir erfolgreich auf dem Gebiet des steueroptimierten Erbrechts.

Für Privatpersonen und Unternehmer bieten wir eine exzellente Beratung im Bereich steueroptimierten Erbrecht, auch in Verbindung mit Immobilienrecht. Wir helfen Ihnen bundesweit bei Gestaltungen zum Schutz Ihres Vermögens und dessen Weitergabe an die nächste Generation.   

Nur eine kompetente rechtliche und steuerliche Beratung stellt sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche und die Besonderheiten Ihrer persönlichen Verhältnisse, Ihrer Familie und Ihres Vermögens angemessen berücksichtigt werden. Sie sind verheiratet, ein Paar oder Single, sie haben Kinder und/oder Stiefkinder, sie leben in einer eingetragen Lebenspartnerschaft oder im Verbund einer Patchworkfamilie: Sie dürfen bei uns stets eine maßgeschneiderte Lösung erwarten, um exakt Ihre Situation, Ihre Ziele und Ihre Wünsche umzusetzen.

Wir vertreten Sie bundesweit bei Konflikten und Erbstreitigkeiten sowie Auseinandersetzungen mit Erbengemeinschaften.

Wir bieten Ihnen eine kurzfristige Terminvergabe und eine kontinuierliche und persönliche Betreuung auf Partnerebene. Wir gehören der renommierten und europaweiten Vereinigung der Erbrechtsspezialisten an (Institut für Erbrecht e.V.) und arbeiten auf höchstem Niveau.

Unsere Leistungen: 

  • Steueroptimierte Gestaltung von Testamenten und Ehegattentestamenten
  • Steueroptimierte Gestaltung von Erbverträgen
  • Steueroptimierte Gestaltung Unternehmensnachfolge
  • Steueroptimierte Schenkungen noch zu Lebzeiten, auch für Immobilien einschließlich Nießbrauch
  • Prüfung und Durchsetzung von Testamenten
  • Prüfung Testierfähigkeit
  • Durchsetzung von Erbansprüchen
  • Durchsetzung von Pflichtteilen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Prüfung verschobener Vermögenswerten
  • Abwicklung von Erbschaften
  • Gestaltungen durch Eheverträge, Güterstandsvereinbarungen
  • Errichtung von Immobiliengesellschaften, Familienstiftungen und sonstigen Stiftungen zum Schutz Ihres Vermögens

Nutzen Sie unseren Erfahrungsschatz und lassen Sie sich beraten. Gerne helfen wir Ihnen auch bei einem Erbrecht-Check-up und analysieren Ihre aktuelle Situation.

Wenden Sie sich an uns, um uns in einem ersten unverbindlichen und kostenfreien Gespräch von 15 Minuten in unseren Kanzleiräumen bei einer guten Tasse Kaffee kennenzulernen.

Ein Beispiel aus unserer Praxis:

Der Erblasser verstarb hochbetragt und hochvermögend und hinterließ diverse Testamente an verschiedene Begünstigte. Unser Mandant, Steuerklasse III, war im jüngsten Testament als Alleinerbe bedacht worden. Aufgrund der Vielzahl von Testamenten und Anfechtung der Testierfähigkeit drohten langjährige Verfahren vor dem Nachlassgericht und den nachfolgenden Instanzen. Um dies zu vermeiden, gelang uns folgendes:

  • Es konnten rechtssichere und steuerlich anerkannte Erbvergleiche geschlossen werden
  • Die Abfindungszahlungen minderten steuerwirksam das zu versteuernde Nachlassvermögen
  • Der erreichte Schwellenwert verminderte die Erbschaftsteuer von vormals 50 % auf 30 %
  • Unser Mandant ersparte erhebliche Erbschaftsteuer
  • Es wurden langjährige nervenaufreibende Streitigkeiten vermieden
  • Innerhalb kurzer Zeit wurde Rechtsfrieden und Rechtssicherheit hergestellt
  • Unser Mandant konnte zügig über den Nachlass verfügen.


Im Ergebnis konnten wir damit in einem komplexen Verfahren mit verschiedenen Erb-Beteiligten, dem Nachlassgericht und dem Finanzamt eine ganzheitliche Lösung bis hin zur vollständigen Abwicklung der Erbschaft erarbeiten, die viele langjährige Streitigkeiten erspart und Rechtsfrieden sowie Rechtssicherheit geschaffen hat  und insbesondere unserem Mandanten ein schnelles und optimales Ergebnis bescherte.  

Zurück