FAQs

Frequently Asked Questions

Ja. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt Sie bei Widerspruch, Klage oder außergerichtlicher Einigung.

Ja, der private Krankenversicherer kann die Erstattung verweigern, wenn die Arztrechnung fehlerhaft ist oder nicht den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), wobei es auch Grenzfälle gibt. Klären Sie zunächst Unstimmigkeiten am besten direkt mit Ihrem Arzt oder direkt mit der Versicherung. Sollte keine Klärung möglich sein, dann kontaktieren Sie einen Anwalt. Dies gilt auch, wenn nur Teile der Rechnung betroffen sind oder die Forderung schon bezahlt wurde.

Die Karenzzeit ist ein Zeitraum, in dem die vereinbarte Todesfallsumme nicht ausgezahlt wird. Sie kommt insbesondere bei Tod infolge einer Erkrankung zum Tragen.

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Honorarvereinbarung. 

Die D&O Versicherung schützt vor finanziellen Folgen der Haftung, inklusive Schadenersatzansprüchen und Rechtskosten. 

Im Normalfall zahlen Versicherer nicht, wenn der Suizid innerhalb der ersten drei Jahre nach Abschluss der Risikolebensversicherung stattfand. Nach dieser Frist muss die Versicherung die volle Versicherungssumme an die Hinterbliebenen zahlen. Wichtig ist, die genauen Bedingungen im Versicherungsvertrag zu prüfen.

Ja, die D&O Versicherung übernimmt die Kosten für außergerichtliche Einigungen, soweit der Versicherer zugestimmt hat.

Ob eine Kostenübernahme möglich ist, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.

Auf Wunsch prüfen wir dies gerne für Sie und übernehmen die Deckungsanfrage.

Sollte der Versicherer der Krankenversicherung wegen falscher Beantwortung der Gesundheitsfragen gekündigt haben, den Rücktritt erklärt bzw. angefochten haben, prüfen wir für Sie die Entscheidung. Nicht jede Falschangabe in den Gesundheitsfragen rechtfertigt eine Beendigung der Krankenversicherung. So sind in der Regel einfache Bagatell-Erkrankungen wie eine Erkältung etc. nicht anzugeben. Zudem ist der Versicherer zur Nachfrage verpflichtet, wenn unklare Angaben bei den Gesundheitsfragen gemacht haben. Sie müssen auch auf die Rechtsfolge Falschangabe in den Gesundheitsfragen ordnungsgemäß vom Versicherer belehrt worden sein. Schließlich gilt beim Rücktritt des Versicherers der Grundsatz des Kausalitätsgegenbeweises, das heißt, der Versicherer bleibt leistungspflichtig, wenn die Falschangabe oder der verschwiegene Umstand mit dem Eintritt des Versicherungsfalls in keinem Zusammenhang steht.

Die Rechte zur Vertragsbeendigung wegen einer Falschangabe in den Gesundheitsfragen zur Beendigung der Krankenversicherung enden endgültig nach 10 Jahren ab Abschluss der Krankenversicherung.

Ansprüche auf Auszahlung verjähren innerhalb von drei Jahren, in dem Anspruch entstand und der Berechtigte Kenntnis erhielt.