Vertrauen Sie auf
erfahrene Anwälte
mit strategischem Weitblick.

Haben Sie Probleme mit Ihrer Bank? Fühlen Sie sich ungerecht behandelt, falsch beraten oder haben Sie Verluste mit Ihren Kapitalanlagen erlitten? Lassen Sie sich nicht länger von Banken und Finanzdienstleistern übervorteilen! Die Kanzlei Dr. Dickstein in Hamburg ist Ihr erfahrener und spezialisierter Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht. Wir bieten Ihnen kompetente Unterstützung bei allen Konflikten mit Banken und Finanzdienstleistern und setzen Ihre Rechte effektiv durch. Wir kennen uns im deutschen Recht aus, insbesondere im privaten Bankrecht. Erfahren Sie mehr über die Arbeitsweise der Kanzlei.
Die Finanzwelt ist komplex und undurchsichtig. Gesetzesänderungen und neue Rechtsvorschriften machen es Bankkunden schwer, den Überblick zu behalten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir Experten auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts, wobei Rechtsanwalt Dr. Peter Dickstein den Fachanwaltskurs für Bank- und Kapitalmarktrecht erfolgreich bestanden hat. Er ist zudem Bankkaufmann, der die Mechanismen der Banken versteht.
Rechtsanwalt Dr. Dickstein berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten unter anderem bei Falschberatungen durch Kreditinstitute im Anlagebereich, bei Kreditkündigungen sowie bei der Rückabwicklung von Darlehensverträgen aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen, insbesondere bei KFZ Darlehensverträgen.
Auch die Regelung zur Zulässigkeit der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung des Darlehensvertrages mit festen Raten erfolgt durch uns.
Zudem begleitet Anwalt Dr. Dickstein, unsere Mandanten bei Fragen zur Kreditvergabe begleitet er Sie mit juristischem Wissen und einem ganzheitlichen Blick für wirtschaftliche Zusammenhänge.
Unser Leistungsspektrum umfasst alle Bereiche des Bank- und Kapitalmarktrechts, einschließlich Wertpapier- und Kapitalmarktrecht, Aufsichtsrecht und Wirtschaftsrecht.
Wir verstehen Ihre Situation. Hier sind einige der häufigsten Probleme, mit denen sich unsere Mandanten an uns wenden, und wie wir Ihnen helfen können:
Problem: Verbraucher leiden Verluste durch unzureichende oder irreführende Beratung und fühlen sich betrogen.
Lösung: Wir prüfen Ihre Beratungsprotokolle und Anlageentscheidungen. Wir machen Schadensersatzansprüche gegen Banken und Berater geltend, um Ihre Verluste zu kompensieren. Unser Fokus liegt auf dem Anlegerschutz.
Problem: Banken kündigen Kredite unerwartet oder es treten Schwierigkeiten bei der Darlehensabwicklung auf, was zu finanziellen Engpässen führen kann. Als Darlehensnehmer stehen Sie vor einer großen Herausforderung.
Lösung: Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Kreditkündigungen und verhandeln mit der Bank. Wir vertreten Sie auch beim Widerruf von Darlehensverträgen, um Ihnen aus der Klemme zu helfen. Dies betrifft das gesamte Kreditgeschäft.

Problem: Bankprodukte sind oft schwer verständlich, Verträge undurchsichtig und beinhalten versteckte Risiken. Dies betrifft die gesamten Rechtsverhältnisse im Bankgeschäft.
Lösung: Wir klären Sie verständlich über Ihre Rechte und Pflichten auf. Wir bieten transparente Beratung zu Bankprodukten und Bankgeschäften, damit Sie informierte Entscheidungen treffen können.
Problem: Verbraucher und Unternehmer fühlen sich gegenüber großen Bankinstituten oft ohnmächtig und überfordert.
Lösung: Wir bieten Ihnen eine starke rechtliche Vertretung. Wir verhandeln auf Augenhöhe mit Banken und setzen Ihre Interessen konsequent durch, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Das gilt auch für Sparkassen oder andere Kreditinstitute.
Das Bankrecht umfasst auch das Bankenaufsichtsrecht. Die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht obliegt der (BaFin). Dies gilt auch für andere Kreditinstitute (Sparkassen). Gesetze wie das KWG (Kreditwesengesetz) und das WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) sowie das Geldwäschegesetz regeln die Bankgeschäfte.
Auch in dieser Hinsicht prüfen wir die Entscheidung der Banken, wie beispielsweise bei plötzlich Kontosperrungen.
Sind Sie von den Banken bei der Vermögensberatung falsch beraten worden
Wir überprüfen zudem auch die Fälle, in denen die Bank oder andere Kreditinstitute Sie in Hinsicht auf Ihr Vermögen beraten hat. Die Bank hat die Grundsätze des Wertpapierhandelsgesetzes dabei zu beachten und zunächst zu Ihrem Risikoprofil zu befragen, das heißt in welcher Risikogruppe Sie einzustufen sind. In dieser Hinsicht hat die Bank Sie nach dem sogenannten “BOND Urteil” des BGH anleger- und objektgerecht beraten, d.h. die Anlage muss zu Ihrem Risikoprofil entsprechen.
Dabei hat die Bank vielfältige Dokumentationspflichten einzuhalten, sowie die Erstellung eines Risikoanalyse Bogens und die Einhaltung von sogenannten Wohlverhaltensrichtlinien.
Sollten Sie der Meinung sein, dass die Bank, Sparkasse oder Volksbank Sie falsch bei der Anlage Ihres Vermögens beraten hat, holen wir die vorgenannten Unterlagen ein und vertreten Sie außergerichtlich und ggf. gerichtlich gegenüber dem Kreditinstitut.
mit strategischem Weitblick.
Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Ratenkredites und verhandeln mit der Bank über eine Lösung. Oftmals lassen sich durch Verhandlungen unerfreuliche Konsequenzen abwenden. Juristische Einordnung:
Eine Kreditkündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (z. B. bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, § 490 BGB). Eine Kündigung ohne wichtigen Grund kann unwirksam sein und ggf. Schadensersatzansprüche des Unternehmens nach sich ziehen.
Beispielhafte Fälle: Bank kündigt wegen angeblich fehlender Sicherheiten, obwohl diese gestellt wurden. Die Bank behauptet eine Verschlechterung der Bonität, ohne konkrete Belege.
Wir prüfen Ihre Beratungsprotokolle und machen Schadensersatzansprüche gegen die Bank geltend. Oftmals gibt es hier die Möglichkeit, auf alle Ihre Verluste zu kompensieren.
Juristische Einordnung: Die rechtssichere Beantragung von Unternehmenskrediten setzt vollständige und wahrheitsgemäße Angaben voraus. Falsche Angaben oder das Verschweigen wesentlicher Risiken kann nicht nur zur Ablehnung, sondern auch zu einer späteren Anfechtung oder Kündigung durch die Bank, Sparkasse oder Volksbank führen. Relevanz:
Beratung bei der Kreditbeantragung umfasst auch:
Juristische Einordnung: Ein Businessplan ist zwar kein rechtlich verbindlicher Vertrag, kann aber rechtliche Wirkung entfalten, etwa:
Auch bei der Prüfung einer möglichen Übersicherung bei Darlehensverträgen klären wir Sie auf und treten für Ihr Recht ein.
Dies gilt auch für etwaige sittenwidrige Bürgschaften von engen Familienmitgliedern.
Warten Sie nicht länger, bis Ihre Probleme mit der Bank eskalieren. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose telefonische Erstberatung. Wir helfen bei der Prüfung eines Business Plans, auch in Steuerrechtlichen Hinsicht durch unseren Anwalt für Steuerrecht.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei Dr. Dickstein steht Ihnen als starker Partner zur Seite. Wir bringen Sie zu Ihrem Recht.
mit strategischem Weitblick.