Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht in Hamburg: Ihr Anwalt für Personengesellschaften und Körperschaften
Das Gesellschaftsrecht regelt die Gründung, Führung und Auflösung von Unternehmen und Vereinigungen. Es ist ein zentrales Rechtsgebiet für Unternehmer und Privatpersonen, die eine Gesellschaft gründen oder bereits eine führen. Ob Personengesellschaften oder Körperschaften, die Wahl der Gesellschaftsform hat weitreichende gesellschaftsrechtliche und steuerliche Folgen.
Die Kanzlei Dr. Dickstein in Hamburg ist Ihr erfahrener und spezialisierter Anwalt für Gesellschaftsrecht. Wir bieten Ihnen kompetente Unterstützung in allen Belangen des Gesellschaftsrechts, von der Gründung bis zur Nachfolge.
Gesellschaftsrecht: Rechtsformen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (GmbH, OHG, KG)
Das deutsche Gesellschaftsrecht ist vielschichtig. Seine Rechtsquellen finden sich im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) , HGB (Handelsgesetzbuch) und speziellen Gesetzen wie dem GmbHG (GmbH-Gesetz) , dem AktG (Aktiengesetz) oder dem Genossenschaftsgesetz (GenG). Auch das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) ist relevant.
Wir unterscheiden hauptsächlich zwei große Gesellschaftsformen:
- Personengesellschaften: Hierzu zählen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft gemäß § 705 BGB), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Eine Personengesellschaft ist oft ein Zusammenschluss von bürgerlichen Partnern, die persönlich haften. Die Grundform der Personengesellschaften ist die GbR. Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) hat hier wichtige Neuerungen gebracht.
- Kapitalgesellschaften: Dazu gehören die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die Aktiengesellschaft (AG). Diese Gesellschaftsformen sind juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit und bieten eine beschränkte Haftung. Die KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) ist eine Mischform.
Wir beraten Sie umfassend zur Ausgestaltung und den Besonderheiten jeder Rechtsform.
Gesellschaftsrechtliche Herausforderungen: Rechtsformwahl und Haftung (GmbH, UG, OHG, KG)
Wir verstehen die Fragestellung und die Probleme, vor denen Sie im Gesellschaftsrecht stehen:
- Rechtsformwahl und Gründung:
- Problem: Die Entscheidung für die passende Rechtsform (z. B. GmbH, GbR, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt) ist komplex und entscheidend für Haftung und Besteuerung.
- Lösung: Wir analysieren Ihre individuellen Bedürfnisse und beraten Sie zur optimalen Rechtsform. Wir begleiten Sie bei der Gesellschaft zu gründen und allen Schritten im Rechtsverkehr.
- Problem: Die Entscheidung für die passende Rechtsform (z. B. GmbH, GbR, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt) ist komplex und entscheidend für Haftung und Besteuerung.
- Haftung:
- Problem: Bei Personengesellschaften haften Gesellschafter oft persönlich. Bei Kapitalgesellschaften gibt es spezifische Haftungsfragen. Die Einlage der Gesellschafter spielt eine Rolle.
- Lösung: Wir klären die Haftungsrisiken. Wir beraten Sie zum Gesellschaftsvermögen und zur Abgrenzung von Gesellschaftsschulden und Privatvermögen. Die Haftung gegenüber Gläubigern ist ein zentrales Thema.
- Problem: Bei Personengesellschaften haften Gesellschafter oft persönlich. Bei Kapitalgesellschaften gibt es spezifische Haftungsfragen. Die Einlage der Gesellschafter spielt eine Rolle.
- Gesellschafterstreitigkeiten:
- Problem: Konflikte unter Gesellschaftern können den Betrieb lähmen.
- Lösung: Wir bieten rechtliche Unterstützung bei der Lösung von Gesellschafterstreitigkeiten, um die Funktionsfähigkeit Ihrer Gesellschaft zu erhalten.
- Problem: Konflikte unter Gesellschaftern können den Betrieb lähmen.
- Umstrukturierung und Nachfolge:
- Problem: Umstrukturierungen (z. B. Umwandlung von OHG und KG in GmbH und AG) oder die Unternehmensnachfolge sind rechtlich anspruchsvoll.
- Lösung: Wir begleiten Sie bei Umstrukturierungen und entwickeln steueroptimierte Nachfolgeregelungen.
Vertrauen Sie auf
erfahrene Anwälte
mit strategischem Weitblick.
Mo - Fr 9.00 - 19.00 Uhr
Unsere Expertise im Gesellschaftsrecht
Als Experten für Gesellschaftsrecht verfügen wir über fundierte Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht. Wir beraten Sie zu allen Aspekten, von der Frage der Rechtsfähigkeit einer Personenvereinigung bis hin zu komplexen Fragen des Konzernrechts und Aktienrechts. Wir kennen die Besonderheiten der Handelsgesellschaften und die Rolle des Aufsichtsrats bei der Aktiengesellschaft.
Häufige Fragen zum Gesellschaftsrecht: Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
Personengesellschaften wie die GbR oder OHG sind primär durch die persönliche Haftung der Gesellschafter gekennzeichnet. Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG sind juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit und beschränkter Haftung.
Ihr nächster Schritt: Kompetente gesellschaftsrechtliche Beratung
Sichern Sie sich jetzt eine kompetente Beratung im Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei Dr. Dickstein in Hamburg ist Ihr erfahrener Partner. Wir helfen Ihnen, die richtige Rechtsform zu finden, Konflikte zu lösen und Ihr Unternehmen rechtlich optimal zu gestalten.
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