Gewerbesteuerbefreiung schlägt auf Besitzpersonengesellschaft durch
Der BFH hat in seinem Urteil vom 20.08.2015 – Az: IV R 26/13 – nunmehr entschieden, dass sich die tätigkeitsbezogene und rechtsformneutrale Befreiung der Betriebskapitalgesellschaft von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 20 b GewStG bei einer Betriebsaufspaltung auch auf die Vermietungs- oder Verpachtungsgesellschaft der Besitzpersonengesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG erstreckt.