Lebensversicherung zahlt nicht

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Ihre Lebensversicherung zahlt nicht? Rechtsanwalt hilft bei Todesfall, Suizid und beim Erbfall/beim Widerruf von Lebensversicherungsvertägen

Ein geliebter Mensch ist unerwartet verstorben, sei es Ihr Partner, Ihre Mutter oder Ihr Vater. In dieser emotional ohnehin schweren Zeit folgt der nächste Schock: Die Versicherungsgesellschaft verweigert die Auszahlung der Versicherungssumme. Sie fragen sich: Warum zahlt die Versicherung nicht? Sie fühlen sich hilflos und betrogen. Eine Risikolebensversicherung dient oft der finanziellen Absicherung einer Familie oder eines Kredits beim Versterben des Versicherungsnehmers. Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hamburg kenne ich die Tricks und Kniffe der Versicherer und helfe Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen, damit Sie im Versicherungsfall nicht allein dastehen.

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Risikolebensversicherung zahlt nicht: Häufige Gründe für die Ablehnung der Auszahlung

Gründe, warum eine Risikolebensversicherung die Zahlung verweigert, sind oft komplex. Doch es gibt typische Fälle, in denen eine Versicherungsgesellschaft versucht, sich vor der Auszahlung zu drücken. Sie fragen sich: Ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll? Ja, denn diese Art der Versicherung dient als finanzielle Absicherung für Ihre Angehörigen. Eine beliebte Form ist die Restschuldversicherung, die den Kredit im Fall des Todes absichert. Es ist entscheidend, den Abschluss einer Risikolebensversicherung genau zu prüfen.

Suizid und falsche Angaben: So reagiert die Lebensversicherung

Der häufigste Grund für eine Leistungsverweigerung sind falsche Angaben im Gesundheitsfragebogen. Viele Versicherungsnehmer füllen den Fragebogen nicht sorgfältig aus und verschweigen unbewusst oder wissentlich Vorerkrankungen. Wir prüfen, ob Sie die Angaben wirklich vorsätzlich oder nur fahrlässig gemacht haben. Eine arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer kann zur Leistungsverweigerung führen.

Auch bei Suizid gibt es Besonderheiten: Denn nach § 161 VVG scheidet eine Versicherungsverletzung bei Suizid innerhalb der ersten drei Jahre nach Abschluss des Versicherungsvertrages aus, soweit die Selbsttötung nicht auf Grund einer freienwillensbestimmung aus schließenden krankhaften Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. Dabei können im Einzelfall auch plausible Gründe dafür angegeben werden, ohne dass es ein Gutachten dafür bedarf. (OLG Schleswig, Urteil vom 30.09.2024, Az.:16 U 126/23)

Fehlende Beitragszahlungen und unklare Todesursache

Bei Prämienzahlungsverzug kann der Versicherer die Lebensversicherung nicht einfach fristlos kündigen. Vielmehr muss er wie bei jeder anderen Versicherung dem Versicherungsnehmer eine Zahlungsfrist setzen und auf die Möglichkeit hinweisen, den Lebensversicherungsvertrag in eine prämienfreie Versicherung umzuwandeln, sofern die Mindestversicherungssumme erreicht ist. Andernfalls kann die Lebensversicherung unter Erstattung des Rückkaufwertes beendet werden.

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So setzen wir Ihre Ansprüche durch

Wenn Sie mit der Ablehnung der Versicherung die Auszahlung konfrontiert sind, müssen Sie nicht allein handeln. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der schnellen und professionellen Reaktion. Unser Anwalt für Versicherungsrecht geht mit Ihnen folgende Schritte:

  • Sichtung Ihrer Unterlagen: Wir analysieren Ihren Versicherungsschein und alle Vertragsdokumente, um die genaue Ursache für den Versicherungsfall zu finden.
  • Direkte Kommunikation mit dem Versicherer: Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Versicherer. Wir konfrontieren ihn mit den richtigen juristischen Argumenten und weisen seine Einwände zurück.
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich oder, falls notwendig, vor Gericht durch, um sicherzustellen, dass die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt wird.

Bezugsberechtigung/Wettlauf zwischen Bezugsberechtigten und Erben

Der Versicherungsnehmer kann einen Dritten als Bezugsberechtigten im Lebensversicherungsvertrag einsetzen. 

Geschieht dies widerruflich, kann der Versicherungsnehmer zu Lebzeiten noch die Bezugsberechtigung ändern. Ist er verstorben, wird die widerrufliche Bezugsberechtigung unwiderruflich.

Setzt dagegen der Versicherungsnehmer schon zu Lebzeiten unwiderruflich als Bezugsberechtigten ein, kann diese ab dann nicht mehr widerrufen werden. 

Ist eine Bezugsberechtigung bestimmt worden, fällt die Versicherungsleistung nicht in den Nachlass. Sie begründet einen eigenen Anspruch des Bezugsberechtigten. Dies bedeutet, dass die Lebensversicherung regelmäßig bei der Berechnung der Erbanspruchs und des Pflichtteils keine Rolle spielt. 

Dabei begründet die Einsetzung der Bezugsberechtigung einen Auftrag des Lebensversicherers, den Bezugsberechtigten von seinem Anspruch im Sinne einer Schenkung zu benachrichtigen. Der Erbe als Rechtsnachfolger des Versicherungsnehmers kann gegenüber dem Lebensversicherer diesen Auftrag widerrufen, sofern der Bezugsberechtigte noch nicht von seinem Anspruch informiert wurde. Dann wird die Bezugsberechtigung nicht wirksam. Dies wird deswegen als “Wettlauf zwischen den Erben und den Bezugsberechtigten” genannt. 

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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Es existiert weiterhin die Möglichkeit, eine Lebensversicherung bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu widerrufen. Dann ist der Versicherungsvertrag rückabzuwickeln, d.h. Sie erhalten die eingezahlten Prämien abzüglich eines Risiko-Anteils für den bis dahin geltenden Todesfallschutz zurück. Dies ist mehr als der bloße Rückkaufswert, der bei Kündigung der Lebensversicherung anfällt. Denn dafür gilt das sogenannte Zillmer-Verfahren, wonach beim Rückkaufswert die Verwaltungs- und Abschlusskosten des Versicherers abgezogen werden. 

Dieser Vorteil ist besonders bei Verträgen aus den Jahren 1984 bis 2007 relevant, aber auch bei späteren Verträgen kann eine solche Prüfung relevant sein. Häufige Fehler sind eine unklare Vormulierzúng zum Fristbeginn, das Fehlen von Hinweisen zu den Folgen des Widerrufs oder das Drucktechnische nicht hervorheben der Widerrufsbelehrung.

Lebensversicherung in der Insolvenz

Grundsätzlich fällt die Lebensversicherung in die Insolvenzmasse. Dies bedeutet, dass die Verfügungsgewalt darüber auf den Insolvenzverwalter übergeht. Er kann den Lebensversicherungsvertrag kündigen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Lebensversicherung als Direktversicherung innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen wurde. 

Ist ein Dritter als unwiderruflicher Bezugsberechtigter bestimmt worden, kann zwar der Insolvenzverwalter die Lebensversicherung kündigen, der Rückkaufswert steht jedoch weiterhin dem unwiderruflich eingesetzten Bezugsberechtigten zu. 

Weiterhin gilt das nach § 851c ZPO Rentenversicherungen regelmäßig Pfändungsfrei auch im Insolvenzverfahren geschützt sind, wenn der Versicherungsnehmer nicht vorzeitig kündigen darf, die Rente erst mit Beginn des gesetzlichen Rentenalters ausgezahlt wird und kein Recht für eine Kapitalauszahlung besteht. Wenn eine staatliche Förderung ordnungsgemäß beantragt wurde, darf der Insolvenzverwalter die Riester-Rente nicht verwerten (BGH, Urteil vom 16.11.2017 Az.: IX ZR 21/17).

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Risikolebensversicherung

Die Karenzzeit ist ein Zeitraum, in dem die vereinbarte Todesfallsumme nicht ausgezahlt wird. Sie kommt insbesondere bei Tod infolge einer Erkrankung zum Tragen.

Ansprüche auf Auszahlung verjähren innerhalb von drei Jahren, in dem Anspruch entstand und der Berechtigte Kenntnis erhielt.

Im Normalfall zahlen Versicherer nicht, wenn der Suizid innerhalb der ersten drei Jahre nach Abschluss der Risikolebensversicherung stattfand. Nach dieser Frist muss die Versicherung die volle Versicherungssumme an die Hinterbliebenen zahlen. Wichtig ist, die genauen Bedingungen im Versicherungsvertrag zu prüfen.

Wenn der Versicherer herausfindet, dass bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht wurden, kann er den Vertrag anfechten oder die Leistung verweigern. Das ist ein häufiger Grund für eine Zahlungsverweigerung. Ein Anwalt kann prüfen, ob der Versicherer rechtmäßig vorgeht und ob die Angaben tatsächlich relevant waren.

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Stehen Sie vor dem Problem, dass Ihre Risikolebensversicherung die Zahlung verweigert? Zögern Sie nicht. Handeln Sie jetzt und holen Sie sich professionelle Hilfe. Prüfen Sie Ihre Unterlagen und wenden Sie sich an einen Experten für Versicherungsrecht. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und zu bekommen, was Ihnen zusteht, damit die Versicherungssumme als Erbe ausgezahlt wird.

Kontaktieren Sie uns für eine telefonische kostenlose Erstberatung. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.

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