Kann meine PKV die Erstattung verweigern, wenn die Rechnung fehlerhaft ist?

Ja, der private Krankenversicherer kann die Erstattung verweigern, wenn die Arztrechnung fehlerhaft ist oder nicht den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), wobei es auch Grenzfälle gibt. Klären Sie zunächst Unstimmigkeiten am besten direkt mit Ihrem Arzt oder direkt mit der Versicherung. Sollte keine Klärung möglich sein, dann kontaktieren Sie einen Anwalt. Dies gilt auch, wenn nur Teile der Rechnung betroffen sind oder die Forderung schon bezahlt wurde.