Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht

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Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht? Wann zahlt die BU? Ihr Anwalt hilft bei der Auszahlung!

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU) ist eine wichtige Versicherungen. Sie sichert Sie finanziell ab, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben können. Doch was geschieht, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt? Viele Versicherungsnehmer stehen dann vor großen Problemen.

Die Kanzlei Dr. Dickstein in Hamburg ist Ihr spezialisierter Fachanwalt für Versicherungsrecht. Wir unterstützen Sie als Mandant, wenn Ihr Versicherer die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert.

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Wann zahlt die BU-Versicherung? Der Leistungsfall

Die BU-Versicherung leistet, wenn Sie wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls berufsunfähig sind. Das bedeutet, Sie können Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben – in der Regel zu mehr als 50 Prozent.

Gründe, warum die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt, sind vielfältig:

  • Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Häufig behauptet der Versicherer, Sie hätten Gesundheitsfragen im Antrag nicht wahrheitsgemäß beantwortet. Das kann zur Kündigung, Rücktritt oder sogar zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung führen. Beim Rücktritt kann der sogenannte Kausalitätsgegenbeweis angeführt werden, soweit der verschwiegene Umstand mit dem Eintritt des Versicherungsfalls in keinem Zusammenhang steht. Dann bleibt der Berufsunfähigkeitsversicherer leistungsspflichtig.

  • Mangelnder Berufsunfähigkeitsgrad: Der Versicherer erkennt den Grad der Berufsunfähigkeit nicht an oder zweifelt an, dass Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können

  • Verweisung auf andere Tätigkeiten: Die Versicherung verweist auf  die allgemeinen Versicherungsbedingungen auf eine andere Tätigkeit, die Sie noch ausüben könnten  bzw. tatsächlich ausüben (Stichwort: konkrete Verweisung)
  • Gutachten Streitigkeiten: Der Versicherer beauftragt eigene Gutachter, deren Diagnose Ihrer ärztlichen Meinung widerspricht.

Als Anwalt für Versicherungsrecht prüfe ich, ob die Entscheidung  der Versicherung korrekt war und ob der Versicherer den Vertrag zu Recht wegen arglistiger Täuschung oder Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht beenden will. Dabei ist grundsätzlich der Versicherer für den Grund des Rücktritts oder der Anfechtung darlegungs- und beweispflichtig. Nicht jede Falschangabe des Versicherungsnehmers rechtfertigt die Beendigung des Versicherungsvertrages.

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Burnout und psychische Erkrankungen: Wenn die BU nicht zahlt

Immer mehr Menschen leiden unter psychischen Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen. Der Nachweis der Berufsunfähigkeit bei diesen Diagnosen ist oft eine große Herausforderung. Versicherer sind hier besonders kritisch, wenn die BU-Versicherung nicht zahlt.

Beispiel: Ein Mandant kann wegen eines Burnouts seine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben. Der Versicherer fordert detaillierte medizinische Unterlagen und Gutachten. Wir helfen Ihnen, die erforderlichen Nachweise zu erbringen und Ihre gesundheitliche Einschränkung klar zu belegen, damit die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht abgelehnt wird.

Verweisungsklausel: Wann der Versicherer auf andere Berufe verweisen darf

Eine oft unterschätzte Klausel ist die Verweisung. Sie erlaubt dem Versicherer, auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, die Sie trotz Ihrer Berufsunfähigkeit noch ausüben könnten. Dies gilt besonders, wenn die abstrakte oder konkrete Verweisung im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.

Wichtig: Ein Versicherer darf Sie nicht auf jede beliebige Tätigkeit verweisen. Die neue Tätigkeit muss Ihrer bisherigen sozialen Lebensstellung und Ihrem Ausbildungsstand entsprechen. Wir prüfen, ob eine solche Verweisung zulässig ist und setzen Ihre Ansprüche durch, um die Berufsunfähigkeitsrente ablehnen des Versicherers zu verhindern.

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Gutachten Streitigkeiten: Ihr Recht auf faire Bewertung

Wenn die BU-Versicherung nicht zahlt, liegt es oft an widersprüchlichen Gutachten. Der Versicherer beauftragt oft eigene ärztliche Gutachter, deren Einschätzung von der Diagnose Ihres behandelnden Arztes abweicht.

Was tun? Wir unterstützen Sie bei der Bewertung dieser Gutachten. Gegebenenfalls fordern wir anbei ein unabhängiges Gutachten für Sie an. Wir kämpfen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, damit die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt und Ihre BU-Rente Ihnen zusteht. Wir prüfen die Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung genau.

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung!

Lassen Sie sich nicht entmutigen. Ein erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht, spezialisiert auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung, prüft Ihren Leistungsantrag detailliert. Wir zeigen Ihnen transparente Lösungswege auf. Handeln Sie umgehend, um Ihre Ansprüche zu wahren. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf oder rufen Sie uns an unter +49-40-35019760.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel, wenn Sie Ihren bisherigen Beruf zu mehr als 50 Prozent aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Dies wird im Leistungsfall geprüft.

Häufige Gründe sind Falschangaben bei den Gesundheitsfragen im Antrag (Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht), Unklarheiten beim Grad der Berufsunfähigkeit oder eine abstrakte oder konkrete Verweisung.

Die BU-Rente wird in der Regel bis zum Ende der Laufzeit der Versicherung gezahlt, solange die Berufsunfähigkeit besteht. Dies ist die sogenannte Haftzeit. Durch die Verbesserung des Gesundheitszustandes kann eine BU-Rente eingestellt werden. Die Vertragslaufzeit der BU-Rente endet spätestens mit dem vertraglich vereinbarten Endalter häufig (65. oder 67. Lebensjahr). Es kann während des Bezuges der Berufsunfähigkeitsrente zu einem oder mehreren nachträglichen Leistungsprüfungen kommen. Mit entsprechenden Gutachten, Arztberichten oder Fragebögen. Dabei hat der Versicherer nachzuweisen, dass keine Berufsunfähigkeit mehr besteht, bei der erstmaligen Geltendmachung der Berufsunfähigkeitsrente hat dagegen der Versicherungsnehmer den Nachweis der Berufsunfähigkeit zu führen.

Ja. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt Sie bei Widerspruch, Klage oder außergerichtlicher Einigung, um Ihre Zahlung zu erhalten. Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht hilft!.

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