Erbrecht

Erbrecht

Dr. Dickstein Rechtsanwälte für Erbrecht

Zukunft gestalten
Ihr Recht. Ihre Sicherheit. Ihr Leben.

Sie stehen vor wichtigen Fragen?

Wie sichere ich mein Vermögen optimal?
Was passiert ohne Testament?
Wie setze ich mein Testament auf?
Wie schütze ich meine Familie vor Streit?
Wie kann ich Schenkungsteuer bzw. Erbschaftsteuer sparen?
Wie setze ich mein Erbe oder Pflichtteil durch?
Was tun, wenn es mehrere Testamente gibt?
Wer kann bei Streit schlichten?
Wie gestalte ich mein Testament in einer Patchworkfamilie?
Welche Regelungen soll ich im Hinblick auf meine Immobilie(n) treffen?
Wie kann ich speziell hier Schenkung- oder Erbschaftsteuer sparen?
Wie beuge ich Missbrauch vor, z.B. im Hinblick auf meine Vorsorgevollmacht?

In allen Lebenslagen – ob klassische Familie, Patchwork, Unternehmenseigentum oder
digitaler Nachlass, Streit unter Erben – profitieren Sie von unserer hochspezialisierten und
ganzheitlichen Beratung.

Unsere Kernleistungen für Sie

  • Gestaltung von Testament und Erbvertrag: Individuell nach Familienkonstellation,
    Lebensverhältnissen, Unternehmenssituation und Wünschen.
  • Steueroptimierung: Nutzung der Freibeträge, Schenkungen und Kettenschenkungen,
    Güterstandsschaukel bzw. Eigenheimschaukel, Depot oder Immobilie mit Nießbrauch,
    begünstigtes Vermögen, Verschonungsbedarfsprüfung etc.
  • Nachlassregelung und Abwicklung/Durchsetzung Ihrer Interessen: Rechtssichere
    Umsetzung, Begleitung im Erbfall, Konfliktvermeidung, Durchsetzung Ihrer Interessen in
    Erbengemeinschaften, Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei mehreren Testamenten.

Wichtige Informationen für Ihre Nachlassplanung

Was passiert ohne Testament?
In diesem Fall gilt die gesetzliche Erbfolge – oft jedoch nicht im Sinne des Erblassers. Denn die
gesetzliche Erbfolge berücksichtigt nicht die familiären Besonderheiten und die Wünsche des
Erblassers. Dadurch kann es passieren, dass Vermögen an Verwandte fällt, die nicht bedacht oder
nicht als Erben vorgesehen waren. Zudem führt die gesetzliche Erbfolge häufig zu Bildung von
Erbengemeinschaften mit Personen, die sich möglicherweise kaum kennen, was Streit und
Zerschlagung von Familienvermögen begünstigt. Gerade bei kinderlosen Ehepaaren, Alleinstehenden
oder komplexen Familiensituationen wird damit oft ein Ergebnis erzielt, das nicht den Vorstellungen
des Erblassers entspricht und zudem steuerlich besonders nachteilig sein kann.
Bei Auslandsbezügen ist zudem zu beachten, dass ggf. das Erbrecht des Landes gilt, in dem der
Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das bedeutet, dass bei einem Todesfall im
Ausland häufig das dortige nationale Recht angewandt wird, was zu erheblichen Unterschieden bei
der Verteilung des Nachlasses und zu einer Nachlassspaltung führen kann. Bei Auslandsbezug – wie
z.B. eine dort belegene Immobilie – ist deswegen ebenso eine sorgfältige testamentarische Gestaltung
dringend zu empfehlen.

Wie kann ich sinnvoll vorsorgen?

Testament oder Erbvertrag erlauben flexible, rechtlich gesicherte Lösungen nach Ihren Bedürfnissen.
Für Patchworkfamilien, Unternehmer oder Immobilienbesitzer sind maßgeschneiderte Regelungen
essenziell. Unsere Erfahrung zeigt, so wie jedes Leben ist auch jede Nachlassregelung individuell
und sollte auf Ihre Anforderungen und Wünsche passgenau zugeschnitten werden.

Testament – Wie setze ich mein Testament selbst rechtswirksam auf?

Wer sein Testament selbst aufsetzen möchte, muss dieses von der ersten bis zur letzten Zeile selbst
von der Hand schreiben und mit vollständiger Unterschrift versehen. Damit keine Zweifel über die
Wirksamkeit entstehen, sind Ort und Datum ebenfalls anzugeben. Es ist wichtig, dass immer zu
erkennen ist, dass es sich um ein Testament handelt.
Neben dem eigenhändigen Testament besteht auch die Möglichkeit, sein Testament notariell beurkunden zu lassen.
Zu beachten sind zudem besondere Formvorschriften und internationale Regelungen bei Auslandsbezügen.

Berliner Testament – Für Ehepaare

Gemeinschaftliches Einsetzen als Alleinerben sorgt für Schutz und klare Nachfolge. Allerdings kann

ein Berliner Testament eine deutlich höhere Erbschaftsteuerbelastung bedeuten, die durch
vorausschauende Planung vermieden werden kann. Mit Supervermächtnis oder besonderen Klauseln
sind individuelle Wünsche realisierbar – das Pflichtteilsrecht bleibt zu beachten; unsere professionelle
Beratung schützt Ihre Familie und mindert die Belastung des Nachlasses durch Erbschaftsteuer.

Pflichtteilsrecht – Schutz naher Angehöriger

Der Pflichtteil kann nicht durch Testament ausgeschlossen werden. Er begünstigt insbesondere
Kinder und Ehegatten, auch in Patchworkfamilien. Nur spezialisierte Gestaltungen verhindern spätere
Konflikte.

Was ist bei einem Testament in Patchworkfamilien zu beachten?

Gezielte Regelungen sind hier wichtig, um alle Beteiligten gerecht zu berücksichtigen und Streit zu
vermeiden. Erbeinsetzung, Vermächtnisse und Testamentsvollstreckung sind bewährte Mittel. Wir
erarbeiten – ggf. auch unter Einschluss weiterer Familienmitglieder – eine ausgewogene verträgliche
Regelung, die einen späteren Streit von vornherein verhindert.

Digitaler Nachlass – Wie sichere ich diesen Nachlass für heute und morgen?

Ihr Online-Vermögen, Social Media, Digitalwährungen (Bitcoin, Ethereum, Solana pp.) und Accounts:
Sichern Sie Zugänge und Werte, binden Sie diese in Ihre Nachlassregelung ein, benennen Sie ggf.
eine Vertrauensperson. Wir zeigen Ihnen, wie diese Daten rechtssicher und vertraulich aufbewahrt
werden können, damit nur derjenige davon erfährt, der den Zugang erhalten soll.

Eintritt des Erbfalls – Was ist zu tun?

Trotz aller Trauer sind von den nahen Angehörigen und Erben in sehr kurzer Zeit viele wichtige
Entscheidungen zu treffen. Zunächst ist der Todesfall dem Standesamt zu melden und der
Totenschein zu beantragen. Testamente müssen beim Nachlassgericht abgegeben werden. Ggf. ist
ein Erbschein (oder Europäisches Nachlasszeugnis) zu beantragen, Verträge sind zu prüfen, Ggf.
sind noch Einkommensteuer-Erklärungen abzugeben. Ebenso ist die Erbschaftsteuer-Erklärung
einzureichen. Zudem kann zu prüfen sein, ob der Nachlass überschuldet ist, wobei der Erbe innerhalb
der kurzen Frist von sechs Wochen gegenüber dem Nachlassgericht sodann das Erbe ausschlagen
kann. In jedem Fall können bei Eintritt des Erbfalles schnelles Handeln sowie eine umsichtige
juristische Begleitung entscheidend sein. Auch hier stehen wir Ihnen zur Seite.

Wie Streit unter Erben vermeiden und lösen?

Klare, rechtssichere Testamentsgestaltung verhindern von vornherein langwierige Konflikte.
Deswegen setzen wir auf Prävention. Ist der Streit jedoch schon da, begleiten wir
Erbauseinandersetzungen, auch als Mediatoren. Sofern erforderlich, setzen wir Ihre Interessen
effektiv durch.

Wie Erbschaftsteuer sparen – Optimierung durch intelligente Planung

Mit gezielten Gestaltungen, Schenkungen zu Lebzeiten und Einbindung von Nießbrauch,
Immobiliengutachten, Stiftungen können Freibeträge effektiv ausgenutzt und die Steuerlast gesenkt
werden. Darüber hinaus können auch weitere Gestaltungen zum Tragen kommen. Wir sorgen für
Rechtssicherheit und wirtschaftliche Tragfähigkeit.

Soll ich etwas an gemeinnützige Einrichtungen vererben?

Stiften Sie Zukunft – steuerfrei und mit Wirkung.
Wer zum Beispiel eine gemeinnützige Stiftung, einen Verein oder soziale Einrichtung in seinem
Testament bedenkt, ermöglicht Gutes ohne steuerliche Abzüge: Zuwendungen an als gemeinnützig
anerkannte Organisationen sind vollständig von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Sie
können solche Zuwendungen als Erbe, Schenker oder durch Vermächtnis frei gestalten.
Gerne könne wir Sie dabei unterstützen, die passende gemeinnützige Stiftung, Einrichtung, Verein
etc. für Ihr Engagement zu finden – ob soziale Projekte, Kunst und Kultur, Bildung, Kinderhilfswerke,
Forschung, Wissenschaft, Tierschutz, Umwelt- und Klimaschutz pp. Auf Wunsch stellen wir Ihnen
persönliche Kontakte auch zum Deutschen Stiftungszentrum her. So wird Ihr Wunsch optimal und
rechtssicher umgesetzt – von der Beratung bis zur juristisch fundierten Gestaltung Ihres Testaments
oder Schenkungsvertrags.

Vertrauen Sie auf

erfahrene Anwälte

mit strategischem Weitblick.

Mo - Fr 9.00 - 19.00 Uhr

Warum Kanzlei Dr. Dickstein Rechtsanwälte für Erbrecht – Ihre Vorteile

Ihre Kanzlei am Neuen Wall: Engagiert. Persönlich. Zielgerichtet
  • Individuelle Beratung durch Spezialisten für Erbrecht und Erbschaftsteuer
  • Langjährige Erfahrung aus umfangreicher Praxis in der Nachlassregelung
  • Maßgeschneiderte Lösungen für Testamente und Erbverträge
  • Ganzheitliche Betreuung: vom Erstgespräch bis zur vollständigen Nachlassabwicklung
  • Durchsetzung Ihrer Wünsche und Ansprüche
  • Konfliktprävention und Mediation im Erbrecht
  • Starkes Netzwerk mit Spezialisten: Sachverständige, Notare, Wirtschaftsprüfer,
    Steuerberater, Vermögensverwalter, gemeinnützige Organisationen und Zugang zu
    Fachverbänden

 

Häufige Fragen zum Erbrecht steueroptimiert

 

Was für Ihre Lieben bleibt … Wer erbt, was geschieht mit Vermögen und Immobilie, und wie
können Sie Ihren letzten Willen rechtssicher gestalten. Dabei geht es oft um weit mehr als
nur rechtliche Fragen – es geht um Familien, Werte und Zukunftsvorsorge.

Eine frühzeitige und professionelle Nachlassplanung ist der Schlüssel, um Ihr Vermögen
gezielt zu sichern, die Erbschaftsteuer zu minimieren und Erbstreitigkeiten zu
vermeiden. Ohne testamentarische oder vertragliche Regelung greift die gesetzliche Erbfolge
– sie entspricht jedoch selten den individuellen Vorstellungen und kann zu erheblichen
familiären und finanziellen Konflikten führen.
Mit einer durchdachten Nachlassregelung schaffen Sie Klarheit für Ihre Familie und nahe
stehenden Personen und sorgen dafür, dass im Ernstfall alles geregelt ist. So können nicht nur
Erbstreitigkeiten vorgebeugt, sondern auch steuerliche Belastungen reduziert und Ihre Werte
langfristig geschützt werden.
Als erfahrene und auf das Erbrecht spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Sie umfassend u.a.
bei:

  • Gestaltung von Testamenten
  • Prüfung und Durchsetzung von Testamenten und Erbverträgen,
  • Berliner Testament und verschiedene Sonderformen auch mit Supervermächtnis
    oder Fächervermächtnis
  • Umfassende Unterstützung bei Erbstreitigkeiten und Erbauseinandersetzung
  • Umfassende Unterstützung bei Erbschaftsabwicklung und im Konfliktfall,
  • Planung und Umsetzung vorweggenommener Erbfolge
    – auch speziell für Immobilien, u.U. auch mit Nießbrauchregelungen,
  • Schenkungen zu Lebzeiten,
  • Kettenschenkungen,
  • Errichtung von Immobiliengesellschaften zum Vermögensschutz,
  • Prüfung der Testierfähigkeit,
  • Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen,
  • Prüfung verschobener Vermögenswerte,
  • Gründung von Familien- oder gemeinnützigen Stiftungen,
  • Erbschaftsteuererklärung,
  • Gestaltung von Eheverträgen und Güterstandsvereinbarungen sowie Strategien zur Eigenheimschaukel oder Güterstandsschaukel

Professionelle Beratung hilft, Formfehler bei Testamenten zu vermeiden, ungültige
Regelungen auszuschließen und Auseinandersetzungen in Erbengemeinschaften vorzubeugen
oder zu lösen.
Wer sein Vermögen lieber planvoll und steueroptimiert übergeben möchte – sei es durch
Schenkungen zu Lebzeiten, Erbverträge oder die richtige testamentarische Verfügung – sollte
frühzeitig handeln und sich auf fachkundige Hilfe verlassen.
Sichern Sie Ihre persönliche Nachfolge und schützen Sie Ihr Lebenswerk: Eine rechtzeitige
Nachlassplanung ist der beste Weg, Verantwortung zu übernehmen und Ihre Familie
abzusichern.
Warum ist eine frühzeitige Nachlassplanung für den Vermögensschutz so wichtig?
Eine frühzeitige Nachlassplanung ist für den Vermögensschutz aus mehreren Gründen von
entscheidender Bedeutung:

  • Sie bewahrt Ihr Vermögen vor unnötigen Belastungen durch Erbschaftsteuer,
    Pflichtteilsansprüche oder den Zugriff Dritter, etwa Gläubiger
  • Durch rechtzeitige und klare Regelungen – sei es in Form von Testamenten, Erbverträgen
    oder Schenkungen zu Lebzeiten – vermeiden Sie Streitigkeiten und Unsicherheiten unter
    Ihren Erben und schaffen Rechtssicherheit.
  • So lassen sich individuelle Verteilungswünsche und Besonderheiten wie Immobilien,
    Unternehmensanteile oder digitales Vermögen gezielt und strukturieren übertragen
  • Frühzeitige Planung ermöglicht eine steueroptimierte Vermögensübertragung und
    vereinfacht zudem die spätere Abwicklung, was vor allem in komplexen
    Familienkonstellationen und bei größeren Vermögenswerten erhebliche Vorteile bringt
  • Ihre Angehörigen werden entlastet, da im Ernstfall klare Strukturen und
    Handlungsanweisungen vorliegen, was emotionale Belastungen und den administrativen
    Aufwand reduziert.

Je früher Sie handeln, desto besser können Sie Ihr Vermögen langfristig sichern und dafür
sorgen, dass es im Sinne Ihrer eigenen Vorstellungen erhalten und weitergegeben wird. Die
professionelle Beratung durch einen erfahrenen Anwalt ist dabei unerlässlich, um alle
rechtlichen, steuerlichen und familiären Aspekte optimal zu gestalten
Wie schützt eine frühzeitige Nachlassplanung das Vermögen vor Steuerlasten?
Eine frühzeitige Nachlassplanung schützt das Vermögen gezielt vor hoher Steuerlast, indem
sie die gesetzlichen Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung optimal ausnutzt und
steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten effektiv nutzt.
In Deutschland werden sowohl Erbschaften als auch Schenkungen besteuert; wie hoch diese
Steuern ausfallen, hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des übertragenen
Vermögens ab.

  • Schenkungen zu Lebzeiten: Die Freibeträge für Schenkungen können alle zehn Jahre pro
    Empfänger genutzt werden, zum Beispiel 400.000 € für jedes Kind. So lässt sich ein größeres
    Vermögen schrittweise steuerfrei übertragen, als es mit einer einmaligen Vererbung möglich
    wäre
  • Vorweggenommene Erbfolge: Wer Immobilen oder Unternehmensanteile bereits zu
    Lebzeiten überträgt, kann Freibeträge mehrfach – oft sogar generationsübergreifend –
    ausschöpfen und so die Steuerlast erheblich senken.
  • Depot oder Immobilie mit Nießbrauch und Wohnrechte: Werden beispielsweise
    Immobilien verschenkt und behält sich der Schenker ein Nießbrauchrecht (Nutzungsrecht)
    vor, mindert das den steuerlich anzusetzenden Wert der Immobilie und damit auch die
    anfallende Steuer. Im Hinblick auf ein Wertpapierdepot würde sich der Schenker
    demgegenüber die Erträge vorbehalten, was ebenfalls zu einer geminderten
    Bemessungsgrundlage führt.
  • Strategien im Zusammenhang mit begünstigtem Vermögen sowie
    Verschonungsbedarfsprüfung für große Vermögen.
  • Schenkung an Stiftung: Familienstiftungen oder gemeinnützige Stiftungen können zur
    dauerhaften Reduktion von Erbschaftsteuer beitragen und das Vermögen langfristig binden.
  • Individuelle Testamentsgestaltung: Durch Teilungsanordnungen, Vermächtnisse oder
    Erbverzichtserklärungen lassen sich Steuerfreibeträge gezielt auf mehrere Personen verteilen
    und die individuelle Steuerlast der Erben senken.

Wer die Nachlassplanung frühzeitig angeht, schafft Gestaltungsspielraum: Freibeträge
können mehrfach genutzt, steueroptimale Übertragungen vorbereitet und Fallstricke
vermieden werden. Das schützt das Vermögen sowohl vor dem Zugriff des Fiskus als auch
vor familiären Auseinandersetzungen.

Für Ihre Familie sind insbesondere folgende rechtliche Aspekte wichtig:

  • Klare rechtliche Gestaltung und Testamentserrichtung: Um die Vermögensverteilung
    genau nach Ihren Wünschen zu regeln und spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist ein
    rechtssicheres Testament oder ein Erbvertrag zentral.
  • Berücksichtigung der gesetzlichen Erbfolge und Pflichtteilsansprüche: Gerade in
    Patchwork-Familien oder kinderlosen Partnerschaften sind individuelle Regelungen nötig, um
    Konflikte und ungerecht empfundene Pflichtteilsansprüche zu verhindern.
  • Steuerliche Planung und Nutzung von Freibeträgen: Durch frühzeitige Übertragung,
    Schenkungen zu Lebzeiten und geeignete Gestaltungen wie Familiengesellschaften oder
    Stiftungen lassen sich Erbschaft- und Schenkungsteuer deutlich minimieren. Dabei ist die
    Einhaltung der Freibeträge (z.B. 400.000 Euro für Kinder, 500.000 Euro für Ehegatten alle 10
    Jahre) entscheidend.
  • Berücksichtigung aller Vermögenswerte: Immobilien, Unternehmensbeteiligungen,
    Wertpapiervermögen, Versicherungen und Auslandsvermögen müssen korrekt erfasst und
    rechtlich zugeordnet werden, um eine faire Verteilung und Planung zu gewährleisten.
  • Vorweggenommene Erbfolge und Vermögensübertragungen zu Lebzeiten: Diese
    schaffen Fakten, erlauben steuerliche Vorteile, reduzieren Pflichtteilsansprüche und sichern
    das Familienvermögen langfristig.
  • Absicherung des Ehegatten und Kinder/Enkel: Versorgungssicherungen, z.B. durch
    Nießbrauch oder Testamentsregelungen, verhindern finanzielle Engpässe und sorgen für
    familiären Zusammenhalt.
  • Vermeidung von Erbengemeinschaften und Konflikten: Durch klare
    Teilungsanordnungen, Testamentsvollstreckung oder familiengesellschaftliche Strukturen
    wird das Risiko langwieriger Streitigkeiten vermindert.
  • Einbindung aller relevanten Rechtsgebiete: Das Familien-, Gesellschafts-, Steuer- und
    Stiftungsrecht spielen eine wichtige Rolle für eine ganzheitliche
    Vermögensnachfolgeplanung.
  • Regelmäßige Bestandsaufnahme und Anpassung: Vermögenswerte und familiäre
    Verhältnisse ändern sich. Daher ist eine laufende Überprüfung und ggf. Anpassung der
    Nachfolgeplanung empfehlenswert, um Ziele dauerhaft zu sichern.
    Insgesamt ist es essenziell, eine individuelle, rechtlich fundierte und steuerlich optimierte
    Nachlassstrategie zu entwickeln, die auf die familiären Verhältnisse und
    Vermögensstrukturen abgestimmt ist. So wird die Vermögensnachfolge nicht nur rechtssicher,
    sondern auch familiär harmonisch und wirtschaftlich sinnvoll gestaltet.

Ein Berliner Testament kann die Erbschaftsteuer für Erben reduzieren, indem es die
persönlichen Freibeträge der Ehepartner optimal nutzt und durch geschickte Gestaltung die
Steuerlast mindert:

  • Optimale Nutzung der Steuerfreibeträge: Ehepartner setzen sich gegenseitig als
    Alleinerben ein, sodass beim Tod des erstversterbenden Partners der Freibetrag von 500.000
    Euro voll genutzt wird. Erst beim Tod des zweiten Partners fällt die Erbschaftsteuer für die
    Kinder an, die ab dann den Freibetrag für Kinder (400.000 Euro) nutzen können.
  • Vermächtnisse und Supervermächtnis: Durch die Einsetzung von Vermächtnissen
    innerhalb des Berliner Testaments können Freibeträge der jeweiligen Erben gezielt ausgenutzt
    und dadurch die Steuerlast gesenkt werden. Ein sogenanntes Supervermächtnis ermöglicht
    eine zusätzliche Steuerersparnis, indem die Freibeträge der Begünstigten noch besser genutzt
    werden.
  • Nachlassverbindlichkeiten ansetzen: Das Ansetzen von Nachlassverbindlichkeiten mindert
    den steuerpflichtigen Nachlasswert und reduziert so die Erbschaftsteuer.
  • Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen: Ergänzend zur testamentarischen
    Regelung können Schenkungen zu Lebzeiten helfen, Erbschaftsteuer zu umgehen oder zu
    mindern, indem sie die Freibeträge mehrfach ausnutzen und das Nachlassvermögen
    verringern.
  • Sorgfältige Gestaltung vermeiden Doppelbesteuerung: Klassisch kann das Berliner
    Testament dazu führen, dass Kinder das Vermögen zweimal versteuern müssen (erst beim
    Tod des ersten, dann des zweiten Elternteils). Durch spezielle Klauseln und individuelle
    Planung lässt sich diese Doppelbesteuerung zumindest mildern.
  • Nachteile beachten: Ohne entsprechende Gestaltung kann die Steuerlast beim zweiten
    Erbfall hoch sein, da das gesamte Vermögen beider Ehepartner zusammengerechnet und
    besteuert wird. Daher ist professionelle Beratung zur optimalen Ausgestaltung unerlässlich.
    Zusammengefasst ermöglicht das Berliner Testament durch geschickte Nutzung der
    steuerlichen Freibeträge, Vermächtnismaßnahmen und durch ergänzende Schenkungen eine
    steueroptimierte Nachlassplanung. Damit lassen sich Erbschaftsteuerbelastungen vermeiden
    oder deutlich reduzieren – vorausgesetzt, das Testament wird fachkundig und individuell
    gestaltet.Bei konkreten Fragen empfiehlt sich eine persönliche Rechtsberatung, um alle steuerlichen
    und rechtlichen Gestaltungsoptionen optimal zu nutzen.

 

Die wichtigsten Strategien, um die Steuerlast bei Vermögensübertragungen zu minimieren,
sind:

  • Nutzung der Freibeträge für Schenkung und Erbschaft: Steuerfreie Beträge gelten pro
    Person und können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden (z.B. 400.000 € für Kinder,
    500.000 € für Ehepartner). Größere Vermögen können so über einen längeren Zeitraum in
    steuerfreien Tranchen übertragen werden.
  • Frühzeitige Schenkungen: Wer Vermögen schrittweise und geplant verschenkt, nutzt die
    Freibeträge optimal aus und reduziert die spätere Steuerlast beim Erbfall.
  • Kettenschenkung: Vermögen wird über mehrere Personen übertragen, etwa durch
    zweimalige Ausnutzung der individuellen Freibeträge im Familienkreis. Beispiel: Erst erhält
    der Ehepartner einen Betrag steuerfrei, der diesen dann selbst an das Kind weitergibt. Die
    Vorgänge müssen rechtlich eigenständig sein.
  • Güterstandsschaukel: Ehepartner wechseln in eine Gütertrennung, um einen steuerfreien
    Zugewinnausgleich durchzuführen, und kehren anschließend in die Zugewinngemeinschaft
    zurück. Diese Strategie ermöglicht eine steuerfreie Vermögensübertragung innerhalb der Ehe
    und erneute Nutzung der Freibeträge.
  • Familienstiftung: Die Einbringung von Vermögen in eine Familienstiftung bietet
    strukturellen und steuerlichen Schutz, ermöglicht eine generationenübergreifende Verwaltung
    und kann Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer langfristig optimieren.
  • Gestaltung von Familiengesellschaften: Die Bündelung von Vermögen (wie Immobilien
    oder Unternehmensanteile) in einer Familiengesellschaft erleichtert steueroptimierte
    Übertragungen, insbesondere durch Anteilsübertragungen an mehrere Begünstigte und eine
    langfristige Nachfolgeplanung.
  • Adoption oder Heirat: Durch Adoption (z. B. von Stiefkindern) oder Heirat kann ein
    günstigerer Freibetrag erschlossen werden, da z. B. für Ehepartner und leibliche Kinder
    höhere Freibeträge gelten.
  • Vermächtnis: Durch gezielte Einbeziehung mehrere Personen mittels Vermächtnis oder
    Erbquoten in ein Testament können die Freibeträge mehrerer Familienmitglieder gleichzeitig
    genutzt werden.Eine frühzeitige Planung in Kombination mit juristischer und steuerlicher Beratung ist
    entscheidend, um diese Möglichkeiten rechtskonform und optimal auszuschöpfen.Gemeinsam gestalten wir die gesicherte Zukunft Ihres Vermögens.

Ein Erbvertrag stellt Planungssicherheit her und maximiert steuerliche Vorteile für
zukünftige Erben vor allem durch folgende Mechanismen:

  • Optimale Nutzung der Freibeträge: Erbverträge ermöglichen eine gezielte Aufteilung des
    Vermögens auf mehrere Erben und erlauben dadurch, die persönlichen Freibeträge (z. B.
    500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder) optimal auszuschöpfen. Das reduziert
    die fällige Erbschaftsteuer erheblich.
  • Vermeidung doppelter Besteuerung: Anders als beim klassischen Berliner Testament, bei
    dem das Vermögen zweimal besteuert wird (zunächst beim Tod des ersten Ehepartners, dann
    beim zweiten), kann ein Erbvertrag eine direkte Vererbung an die Kinder ermöglichen und
    zugleich den überlebenden Ehepartner absichern. So wird die Steuerbelastung insgesamt
    deutlich gesenkt.
  • Steueroptimierte Vermögensaufteilung: Durch geschickte Vermächtnisse zugunsten der
    Kinder oder anderer Erben in genau der Höhe der jeweiligen Freibeträge lässt sich das
    Vermögen steuerlich optimal verteilen, ohne dass der überlebende Ehepartner auf seine
    Versorgung verzichten muss.
  • Begünstigung bei Unternehmensnachfolge: Erbverträge bieten die Möglichkeit, die
    Unternehmensübergabe rechtlich zu sichern und gleichzeitig Steuervergünstigungen zu
    nutzen, etwa durch Festlegung von Übergabebedingungen oder Pflichten für die Erben.
  • Vertragliche Bindung und Rechtssicherheit: Da Änderungen im Erbvertrag nur mit
    Zustimmung aller Parteien möglich sind, schafft er langfristige Planungssicherheit, was
    steuerliche Gestaltungen nachhaltig gewährleistet.
    Zusätzlich kann die vorweggenommene Erbfolge als ergänzende Strategie genutzt werden,
    bei der Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen wird. So lassen sich Freibeträge alle zehn
    Jahre mehrfach nutzen und Erbschaftsteuerlasten deutlich reduzieren.Zusammenfassend:
    Erbverträge maximieren steuerliche Vorteile, indem sie eine steuerlich effiziente
    Vermögensaufteilung ermöglichen, doppelte Besteuerung vermeiden und durch bindende
    Vereinbarungen langfristige Planungssicherheit schaffen – insbesondere kombiniert mit
    vorweggenommener Erbfolge zur optimalen Ausnutzung der Steuerfreibeträge.

Die Nutzung von lebzeitigen Vermögensübertragungen hat direkte Auswirkungen auf
die Pflichtteilsansprüche der pflichtteilsberechtigten Erben:

  • Anrechnung auf den Pflichtteil: Schenkungen oder Vermögensübertragungen des Erblassers
    an einen Pflichtteilsberechtigten werden unter Umständen auf dessen Pflichtteil angerechnet
    (§ 2315 BGB). Das bedeutet, der Wert bereits zugewendeter Vermögenswerte mindert den
    späteren Pflichtteilsanspruch.
  • Erhöhung des Pflichtteils durch Schenkungen an Dritte: Hat der Erblasser Vermögen an
    Dritte verschenkt, kann dies den Pflichtteilsanspruch der Berechtigten erhöhen, da solche
    Schenkungen dem Nachlass rechnerisch hinzugerechnet werden
    (Pflichtteilsergänzungsanspruch, § 2325 BGB).
  • Pflichtteilsergänzungsanspruch mit Zehn-Jahres-Frist: Schenkungen, die innerhalb von
    zehn Jahren vor dem Erbfall getätigt wurden, bleiben pflichtteilsrelevant. Dabei reduziert sich
    der Wert einer Schenkung jährlich um 10% (Abschmelzungsmodell). Ältere Schenkungen
    haben weniger oder keine Auswirkung mehr – allerdings gilt diese Frist nicht
    uneingeschränkt, zum Beispiel bei Schenkungen an den Ehegatten.
  • Nutzung von Nießbrauch und Wohnrechten: Wenn sich der Erblasser bei einer
    Vermögensübertragung Nutzungsrechte (z.B. Nießbrauch, Wohnrecht) vorbehält, gilt die
    Schenkung erst mit Wegfall dieser Rechte als vollständig gegeben. Die Zehn-Jahres-Frist für
    die Pflichtteilsergänzung beginnt dann erst, wenn der Erblasser diese Rechte nicht mehr
    ausübt oder verstirbt.
  • Vermeidung von Pflichtteilskonflikten: Durch frühzeitige und dokumentierte
    Vermögensübertragungen (notarielle Beurkundung empfohlen) lassen sich
    Pflichtteilsansprüche besser planen und mögliche Streitigkeiten vermeiden.
  • Verminderung des pflichtteilsrelevanten Nachlasses: Lebzeitige Übertragungen verringern
    oft den Nachlass, der für die Pflichtteilsberechnung herangezogen wird. Jedoch schützt der
    Pflichtteilsergänzungsanspruch die pflichtteilsberechtigten Erben davor, dass durch
    kurzfristige Schenkungen kurz vor dem Tod der Erblasser der Nachlass künstlich verkleinert
    wird.
  • Langfristige steuerliche und familienrechtliche Beratung ist entscheidend, um
    Vermögensübertragungen rechtssicher zu gestalten und den Pflichtteilsanspruch optimal zu
    berücksichtigen bzw. zu steuern.Fazit:
    Lebzeitige Vermögensübertragungen können den Pflichtteilsanspruch der Erben sowohl
    mindern als auch erhöhen, je nachdem, ob die Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte oder
    Dritte gingen, ob Nutzungsrechte eingeräumt wurden und wie lange die Übertragung
    zurückliegt. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch sorgt für eine weitgehende Absicherung der
    Pflichtteilsberechtigten gegenüber "Leerräumung" des Nachlasses. Um hier Fehler und
    spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist eine sorgfältige Planung und rechtliche Beratung
    unbedingt empfehlenswert.

Bei der steuergerechten Vermögensübertragung durch Erbverträge sind insbesondere
folgende Risiken und rechtliche Aspekte zu beachten, um Nachteile und Konflikte zu
vermeiden:

  • Verbindlichkeit und fehlende Flexibilität: Erbverträge sind bindende Verträge, die nur mit
    Zustimmung aller Beteiligten geändert oder aufgehoben werden können. Das kann zu
    Problemen führen, wenn sich familiäre oder finanzielle Verhältnisse nach Vertragsschluss
    ändern und Anpassungen gewünscht sind.
  • Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzung: Trotz steueroptimierter Gestaltung
    können Pflichtteilsberechtigte (z. B. Kinder oder Ehepartner) Pflichtteilsansprüche geltend
    machen. Besonders bei vorweggenommenen Erbfolgen und Schenkungen innerhalb derletzten zehn Jahre vor dem Erbfall kann ein Pflichtteilsergänzungsanspruch entstehen, der zu
    Nachzahlungen und Steuerbelastungen führt.
  • Steuerliche Bewertung und Freibetragsnutzung: Die steuerliche Wirkung hängt stark von
    der korrekten Bewertung der übertragenen Vermögenswerte und dem optimalen Ausnutzen
    von Freibeträgen ab. Fehler oder mangelnde Planung können hohe Steuerbelastungen
    verursachen. Beispielsweise müssen Immobilien notariell übertragen und im Grundbuch
    umgeschrieben werden, um steuerliche Vorteile rechtswirksam zu nutzen.
  • Risiko von Anfechtungen: Unklare oder unfaire Regelungen im Erbvertrag können zu
    Anfechtungsklagen führen. Das gilt besonders, wenn einzelne Erben benachteiligt werden
    oder Formfehler bei der Beurkundung vorliegen.
  • Liquiditätsprobleme durch Übertragungen: Eine vorzeitige Vermögensübertragung kann
    dazu führen, dass der Übergeber selbst nicht mehr über ausreichende finanzielle Mittel für
    Pflege, Unterhalt oder andere Ausgaben verfügt. Das kann existenzielle Probleme und
    Abhängigkeiten, etwa vom Sozialamt, nach sich ziehen.
  • Steuerliche Folgen bei Gestaltungsmissbrauch: Komplexe Gestaltungen wie
    Nießbrauchrechte oder Teilungsanordnungen müssen sorgfältig geplant werden, da die
    Finanzbehörden sonst einen Gestaltungsmissbrauch vermuten und Steuerhinterziehung prüfen
    können.
  • Formale Anforderungen: Erbverträge, insbesondere bei Immobilien und
    Unternehmensvermögen, erfordern zwingend notarielle Beurkundung. Fehlerhafte oder
    unvollständige Beurkundungen können zur Unwirksamkeit führen.
  • Fehlende oder verspätete Anzeige beim Finanzamt: Schenkungen und
    Vermögensübertragungen müssen innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt gemeldet
    werden. Versäumnisse können Bußgelder, Nachzahlungen und Verlust steuerlicher Vorteile
    zur Folge haben.Zusammenfassung:
    Die steuergerechte Vermögensübertragung durch Erbverträge bietet große Chancen zur
    Steueroptimierung und Familienabsicherung, birgt aber auch Risiken wie Bindungsfallen,
    Pflichtteilsansprüche, Liquiditätsprobleme und steuerliche Fallstricke. Eine sorgfältige
    rechtliche und steuerliche Planung, offene Kommunikation mit den Erben sowie Beachtung
    aller formalen Anforderungen sind unerlässlich, um diese Risiken zu minimieren und die
    Vermögensnachfolge steuerlich effizient und rechtssicher zu gestalten.

Durch eine verspätete Abgabe können erhebliche Risiken erwachsen:

  • Verspätungszuschläge und Nachzahlungen: Wer die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen
    für die Anzeige des Erbfalls oder die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung nicht einhält, muss
    mit hohen Verspätungszuschlägen und Nachforderungen rechnen.
  • Säumniszuschläge: Wird die festgesetzte Erbschaftsteuer nicht rechtzeitig gezahlt, fallen
    Säumniszuschläge von 1 % pro angefangenen Monat auf die Steuerschuld an.
  • Verlängerung der Verjährungsfristen: Bei verspäteter oder unterlassener
    Steuererklärung verlängern sich die Verjährungsfristen auf fünf bzw. sogar zehn Jahre. Das
    heißt, das Finanzamt kann auch noch viele Jahre nach dem Erbfall Steuern nachfordern.
  • Erhöhtes Risiko einer Steuerstrafbarkeit: Werden Vermögenswerte nicht rechtzeitig
    oder vollständig angegeben oder bewusst falsch bewertet, kann das als leichtfertige
    Steuerverkürzung oder sogar als Steuerhinterziehung eingestuft werden.
    Die Folgen reichen von Geldstrafen über hohe Nachzahlungen und Zinsen bis hin zu
    Freiheitsstrafen in schweren Fällen.
  • Verlust von Steuervergünstigungen: Durch Fehlangaben oder verspätete Meldung
    können steuerliche Vorteile wie Freibeträge oder besondere Vergünstigungen (z.B. für das
    Familienheim) entfallen.
  • Finanzielle und rechtliche Unsicherheiten für Erben: Unvollständige oder fehlerhafte
    Angaben führen zu verzögerten Verfahren, langwierigen Rechtsstreitigkeiten und unnötigen
    Kosten.Eine frühzeitige und fachgerechte Nachlassplanung ist deshalb unverzichtbar, um diese
    steuerlichen Nachteile und Risiken zu vermeiden.

Die Testierfähigkeit gewinnt in unserer Gesellschaft immer mehr an Bedeutung – für alle, die
ihr Testament anfechtungssicher gestalten möchten, aber ebenso auch für Erben, die
Testament auf ihre Wirksamkeit prüfen und ggf. anfechten wollen.
Denn nur wer zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung geistig in der Lage ist, die rechtlichen
und tatsächlichen Konsequenzen zu verstehen und eigenverantwortlich zu entscheiden, kann
ein wirksames Testament hinterlassen.
Deswegen kann im Zweifelsfalle eine sorgfältige Beratung und Dokumentation der
Testierfähigkeit vor späteren Streitigkeiten schützen und den letzten Willen absichern.
Für Erben ohne Berücksichtigung oder mit nur geringem Erbteil ist die Testierfähigkeit auf
der anderen Seite häufig ein Kernpunkt, um das Testament anzufechten. In diesem
Zusammenhang wird gezielt anhand verschiedener anerkannter Methoden die geistige
Eignung des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung geprüft, um die Verteilung
des Nachlasses zu verändern.
Deshalb ist für alle Beteiligten entscheidend, die Testierfähigkeit ernst zu nehmen und
frühzeitig rechtlich abzusichern.

Ihr Schlüssel zu Klarheit, Sicherheit und Familienfrieden

Eine durchdachte und frühzeitige Nachlassplanung ist von zentraler Bedeutung, wenn es
darum geht, Ihr Vermögen zu schützen, Streitigkeiten zu vermeiden und Ihre
Wertvorstellungen dauerhaft umzusetzen. Ohne klare Regelungen führt ein Erbfall häufig zu
Unsicherheiten, familiären Konflikten und vermeidbaren steuerlichen Belastungen. Durch
rechtzeitige Planung lassen sich diese Risiken gezielt vermeiden – und Ihre Familie wird in
emotional wie finanziell schwierigen Zeiten spürbar entlastet.
Ich begleite Sie persönlich, vertrauensvoll und mit höchster juristischer Sorgfalt bei allen
Fragen rund um das Erbrecht. Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind:

  • Gestaltung von Testamenten (auch Supervermächtnis und Behindertentestament)
  • Erstellung und Beratung zu Erbverträgen
  • Planung und Umsetzung der vorweggenommenen Erbfolge
  • Schenkungen zu Lebzeiten, insbesondere bei Immobilien inkl. Nießbrauchregelungen
  • Prüfung, Durchsetzung oder Anfechtung von Testamenten
  • Bewertung der Testierfähigkeit bei Zweifeln oder familiären Spannungen
  • Durchsetzung von Erbansprüchen oder Pflichtteilsansprüchen
  • Prüfung verschobener oder verschleierter Vermögenswerte
  • Streitvermeidung und Konfliktlösung innerhalb von Erbengemeinschaften
  • Testamentsvollstreckung & Abwicklung von Erbschaften
  • Gestaltung von Eheverträgen und Güterstandsvereinbarungen im erbrechtlichen
    Kontext
  • Strukturierung von Immobilienvermögen durch Gründung von Familiengesellschaften
  • Errichtung von Familien- oder gemeinnützigen Stiftungen
  • Beratung und Erstellung der Erbschaftsteuererklärung

Streit vermeiden – Verantwortung übernehmen

Eine klare und strukturierte Nachlassplanung sorgt nicht nur für rechtliche Klarheit, sondern
stärkt vor allem auch den Familienzusammenhalt. Durch eindeutige Regelungen – etwa in
Form einer Teilungsanordnung oder Testamentsvollstreckung – lassen sich klassische
Streitpunkte wie unklare Erbquoten, überschneidende Ansprüche oder die Aufteilung
wertvoller Vermögenswerte frühzeitig entschärfen.
Gerade in komplexen Familienverhältnissen – bei Patchworkkonstellationen, unverheirateten
Paaren oder Alleinerziehenden – hilft eine fein abgestimmte Nachlassregelung,
Missverständnisse und emotionale Verletzungen zu vermeiden. Dabei berücksichtige ich nicht
nur Ihre rechtlichen und steuerlichen Ziele, sondern auch Ihre familiären Werte und
persönlichen Vorstellungen.

Steuerlast senken – Freibeträge aktiv nutzen

Wer frühzeitig plant, kann Vermögen gezielt und steueroptimiert übertragen. Hohe
Freibeträge bei Schenkung und Erbschaft lassen sich mehrfach und über Generationen hinweg
ausschöpfen. Durch rechtzeitige Schenkungen, Nießbrauchmodelle oder die Errichtung einer
Familiengesellschaft kann die Steuerlast erheblich reduziert und Ihr Vermögen nachhaltig
geschützt werden.

Ich entwickle gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Strategie, die Ihre persönlichen
Lebensverhältnisse berücksichtigt und Ihre Familie steuerlich entlastet.

Professionelle Begleitung – Rechtssicherheit für Ihren letzten Willen

Die Einbindung eines spezialisierten Rechtsanwalts verhindert typische Fehler – sei es bei der
Formulierung des letzten Willens, der steuerlichen Gestaltung oder der Prüfung der
Testierfähigkeit. Durch vorausschauende Beratung werden Streitpunkte frühzeitig erkannt,
Regelungslücken vermieden und rechtssichere, verbindliche Testamentsgestaltungen
geschaffen.

Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Nachlassregelung rechtssicher, transparent und konfliktfrei zu
gestalten – für einen klar geregelten Erbfall und dauerhafte Familienharmonie.

Vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenloses unverbindliches Erstgespräch – nutzen Sie die
Gelegenheit uns kennenzulernen.
Rufen Sie uns an – Telefon: +49 40 350 19 760
In vertrauensvoller Atmosphäre werden wir Ihre Anliegen besprechen. Ihre Entscheidungen
verdienen besondere Aufmerksamkeit. Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen.

DR. DICKSTEIN
Rechtsanwälte • Fachanwälte
Neuer Wall 61
20354 Hamburg
Telefon: +49 40 350 19 760
Email: info@legalteam.de
www.legalteam.de

Für Ihre Zukunft. Für Ihre Familie. Für Ihr Vermögen.

WIE KÖNNEN WIR IHNEN HELFEN?

Eine frühzeitige und professionelle Nachlassplanung ist der Schlüssel, um Ihr Vermögen
gezielt zu sichern, die Erbschaftsteuer zu minimieren und Erbstreitigkeiten zu
vermeiden. Ohne testamentarische oder vertragliche Regelung greift die gesetzliche Erbfolge
– sie entspricht jedoch selten den individuellen Vorstellungen und kann zu erheblichen
familiären und finanziellen Konflikten führen.

Als erfahrene Anwälte im Erbrecht unterstützen wir Sie umfassend bei der rechtssicheren
Nachlassregelung – von der Gestaltung eines Testaments bis hin zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.

  • Gestaltung von rechtssicheren Testamenten (z. B. Supervermächtnis,
    Behindertentestament)
  • Erstellung und Prüfung von Erbverträgen
  • Planung der vorweggenommenen Erbfolge und Schenkungen zu Lebzeiten
    insbesondere bei Immobilien (inkl. Nießbrauch)
  • Optimierung der Erbschaftsteuerlast durch gezielte Nutzung von Freibeträgen
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Erbrechten
  • Prüfung von Testierfähigkeit und möglicher Anfechtungsgründe
  • Unterstützung bei der Abwicklung von Erbschaften und Erbengemeinschaften
  • Strukturierung von Immobilienvermögen durch Familiengesellschaften
  • Errichtung von Familienstiftungen zum Vermögensschutz oder gemeinnützige Stiftungen
  • Aufsetzen von Eheverträgen und Güterstandsregelungen mit erbrechtlichem Bezug
  • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung

Eine strukturierte Nachlassplanung schafft Rechtssicherheit und Vertrauen – innerhalb der
Familie und gegenüber staatlichen Stellen. Sie schützt Ihre Angehörigen vor emotional
belastenden Erbstreitigkeiten, ungeklärten Besitzverhältnissen oder überraschenden
Steuerforderungen.

Besonders wichtig ist:

  • Vermeidung von Erbengemeinschaften, die zu langwierigen Streitigkeiten führen
    können,
  • Senkung der Steuerlast durch steueroptimierte Gestaltung und wiederholte Nutzung
    der Schenkungsfreibeträge,
  • Klare Zuweisung von Vermögenswerten wie Immobilien oder
    Unternehmensbeteiligungen,
  • Schutz von Angehörigen mit besonderen Bedürfnissen durch individuelle
    Regelungen (z. B. Behindertentestament, Nacherbfolge).

Ein gut formuliertes, eindeutiges Testament verhindert Missverständnisse, reduziert das
Risiko von Anfechtungen und ermöglicht eine gerechte und konfliktfreie Aufteilung des
Nachlasses. Mit einer Teilungsanordnung, einem Vermächtnis oder einer
Testamentsvollstreckung lassen sich individuelle Wünsche ebenso abbilden wie rechtssicher
umsetzen.

  • Unklare Erbquoten oder widersprüchliche Regelungen
  • Übersehene Pflichtteilsansprüche oder unbedachte Enterbungen
  • Probleme mit der Gültigkeit privatschriftlicher Testamente
  • Wertkonflikte bei Immobilien oder familiärem Betriebsvermögen
  • Spannungen in Patchwork-Familien oder bei unverheirateten Paaren

Mit fundierter juristischer Beratung lassen sich diese Risiken identifizieren und durch eine
klare, verbindliche und steuerlich optimierte Nachlassplanung im Vorfeld vermeiden.

Jede Familie und jedes Vermögen ist einzigartig – genau so sollte auch Ihre Nachlassregelung
sein. Ich unterstütze Sie mit Erfahrung, Diskretion und juristischer Präzision bei der
Gestaltung Ihres letzten Willens.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch – persönlich, diskret und rechtssicher.

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Dr. iur. Peter S. Dickstein

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht & Bankkaufmann

Rechtsanwalt seit 1990 mit Schwerpunkt im Versicherungs- und Bankrecht. Fachanwalt für Versicherungsrecht und...

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Ines Schamburg-Dickstein

Rechtsanwältin & Fachanwältin für Steuerrecht

Erfahrene Anwältin/Fachanwältin in Hamburg mit besonderer Excellenz im Steuerrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht. Berät und vertritt bundesweit.