Cyber-Versicherung zahlt nicht

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Cyberversicherung zahlt nicht? OLG Schleswig erklärt, warum Ihre Versicherung die Zahlung verweigert!

Die Cyberversicherung ist für kleine und mittelständische Unternehmen ein wichtiger Schutz. Sie sichert vor finanziellen Folgen eines Cyberangriffs, etwa bei Ransomware-Angriffen, Datenverlust oder Betriebsunterbrechungen. Doch was tun, wenn Ihre Cyber-Versicherung zahlt nicht? Schnelles Handeln ist entscheidend. Die Kanzlei Dr. Dickstein in Hamburg, Ihr spezialisierter Fachanwalt für Versicherungsrecht, hilft Ihnen als Versicherungsnehmer. Wir kennen die komplexen Versicherungsbedingungen dieser Versicherungspolice.

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Cyberversicherung: Risikofragen und arglistige Täuschung im Schadensfall

Wenn Ihre Cyber-Versicherung nicht zahlt, gibt es oft konkrete Ursachen. Dies sind die häufigsten Ablehnungsgründe, die wir als erfahrener Fachanwalt feststellen:

  • Falsche Angaben im Antrag: Der Versicherer kann den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung durch den Versicherungsnehmer anfechten. Dies geschieht, wenn Sie bei den Risikofragen im Antragsprozess unwahre oder falsche Angaben gemacht haben. Eine Anfechtung eines Versicherungsvertrags aufgrund solcher Informationen wäre gemäß § 123 BGB dann gerechtfertigt. Dabei hat der Versicherer die Arglist nachzuweisen. Die Grundlage für den Vertragsabschluss wird durch solche Angaben beeinflusst. Dies kann entweder bewusst oder grob fahrlässig geschehen.
  • Mangelnde Sicherheitsmaßnahmen: Werden vertraglich vereinbarte Sicherheitsmaßnahmen, wie regelmäßige Sicherheitsupdates, nicht eingehalten, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit: Bei einer groben Fahrlässigkeit könnte ein Rücktrittsrecht oder ein Kündigungsrecht des Versicherer bestehen. Bei einem Rücktritt besteht die Möglichkeit des sogen. Kausalitätsgegenbeweises, d.h. der Versicherungsnehmer könnte beweisen, dass die Falschangabe nicht mit dem Schadenseintritt im kausalen Zusammenhang steht.
  • Unklare Schadensursache: Die Ursache des Schadens ist nicht eindeutig zuzuordnen oder wird vom Versicherer angezweifelt.

Wir prüfen die Ablehnungsgründe präzise. Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie zur Durchsetzung Ihrer Interessen. So erwirken wir, dass die Versicherung die Entschädigung leistet.

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Ransomware-Angriffe: Wann die Cyber-Versicherung bei Lösegeldforderungen zahlt

Ransomware-Angriffe sind eine der größten Bedrohungen. Was passiert, wenn Sie Lösegeld gezahlt haben und die Cyber-Versicherung nicht den vollen Betrag zahlt? Oder sie verweigert die Zahlung ganz? Oft versuchen Versicherer, die Leistung zu kürzen. Dies geschieht, wenn der Betrag zu hoch war oder nicht alle vertraglichen Schritte eingehalten wurden.

Beispiel: Ein Holzgroßhändler mit 16 Niederlassungen in Norddeutschland schloss im März 2020 eine Cyberversicherung ab. Nach einem Cyberangriff mit Lösegeldforderung weigerte sich der Versicherer zu zahlen. Das OLG Schleswig entschied, dass der Versicherer den Versicherungsvertrag wegen Täuschung anfechten durfte. Das Gericht stellte fest, dass einige dieser Antworten falsch waren.

Konkret: Bei den konkret wurden folgende Fragen gestellt und die Risikofragen nicht an bestimmte veraltete Server gedacht. Es gab zwei Windows 2003 Rechner aus 2019 und hatte weder Sicherheitsupdates noch Virenschutz erhalten.

Der Zeuge des Versicherungsnehmers hatte keine Systemüberprüfung durchgeführt und sich nicht daran erinnert, die Fragen detailliert beantwortet zu haben. Das Gericht wies die Klage des Feststellungsantrags und der vorgerichtlichen Forderung ab. Dies unterstreicht, warum eine Cyberversicherung genaue Angaben erfordert. Auch das Urteil des Landgerichts Tübingen wies eine ähnliche Klage ab.

Wir helfen Ihnen, Streitigkeiten zu vermeiden. Wir setzen Ihre Ansprüche durch, damit der Versicherer den Schaden erstattet.

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Menschliches Versagen: Ein Risiko für Versicherungsnehmer und Versicherung

Menschliches Versagen ist eine Hauptursache für Cyber-Schäden. Phishing-E-Mails, schädliche Links oder unsichere Passwörter können teure Folgen haben. Wenn die Cyber-Versicherung nicht zahlt, argumentiert der Versicherer oft mit mangelnden Sicherheitsmaßnahmen oder fehlenden Richtlinien. Er kann die Zahlung mit der Begründung verweigern, dass der Versicherungsnehmer seine Mitarbeiter nicht ausreichend schulte.

Auch das Fehlen aktueller Sicherheitsupdates kann ein Ablehnungsgrund sein. Ein PC befand sich noch im Auslieferungszustand, was ein Risiko darstellte. Die Klägerin habe die Risiken der mangelhaften Sicherheitsmaßnahmen und den Zustand der IT-Infrastruktur gekannt. Die Rechner der Klägerin waren nicht ausreichend geschützt. Es wurden lediglich Produkte eingesetzt, deren Hersteller Sicherheitsupdates bereitgestellt hatten, diese aber nicht installiert wurden.

Wir beraten Sie, wie Sie Ihren Betrieb rechtlich absichern. Wir helfen Ihnen, Vorkehrungen gegen solche Risiken nachzuweisen.

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Präventionsmaßnahmen: So stärken Sie Ihren Cyber-Versicherungsschutz

Präventionsmaßnahmen sind entscheidend. Sie verbessern die IT-Sicherheit und Ihre Chancen auf Versicherungsleistung, sollte doch ein Cyberangriff erfolgen. Leider werden sie oft vernachlässigt. Die Cyberversicherung zur Absicherung eines betrieblichen IT-Netzwerkes ist nur so gut wie die Schutzmaßnahmen.

Dazu gehören:

  • Regelmäßige Sicherheitsupdates für Ihre IT-Infrastruktur, Server und stationären und mobilen Arbeitsrechnern.
  • Mobile Arbeitsrechner sind mit aktueller Software zur Erkennung und Vermeidung von Schadsoftware zu schützen. Die Sicherheitsupdates werden ohne schuldhaftes Zögern durchgeführt.
  • Mitarbeiterschulungen zur Cyber-Sicherheit.
  • Aufbau einer Notfallplanung für den Schadensfall.
  • Die sorgfältige und vollständige Offenlegung aller relevanten Informationen bei Vertragsabschluss ist essenziell.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Präventionsstrategie zu optimieren. So können wir im Schadensfall gegenüber dem Versicherer belegen, dass Sie alle notwendigen Vorkehrungen getroffen haben.

Cyberversicherung zahlt nicht? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung!

Lassen Sie sich nicht entmutigen. Als erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfen wir Ihren Schadensfall detailliert. Wir zeigen Ihnen transparente Lösungswege auf. Handeln Sie umgehend, um Ihre Ansprüche zu wahren. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf oder rufen Sie uns an unter +49-40-350 19 760.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Cyberversicherung: Wenn die Versicherung nicht zahlt

Gründe können mangelnder Versicherungsschutz, falsche Angaben im Antrag, Obliegenheitsverletzungen oder Vorsatz sein. Eine genaue Prüfung Ihres Versicherungsvertrags ist unerlässlich.

Sammeln Sie Unterlagen. Kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht. Alleinige Verhandlungen mit dem Versicherer können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Informationen zur Aufsicht über Versicherungen erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Gerne beraten wir Sie.

Beachten Sie Meldefristen für den Schadensfall und Verjährungsfristen. Ein Anwalt hilft Ihnen, Fristen gemäß AVB, VVG und BGB einzuhalten.

Ja. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt Sie bei Widerspruch, Klage oder außergerichtlicher Einigung. Sie können uns gerne beauftragen.

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