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Betriebsschließungsversicherung zahlt nicht? Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft!
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist für jedes Unternehmen ein wichtiger Schutz. Sie sichert Ihre Einnahmen und laufenden Fixkosten, wenn Ihr Betrieb nach einem Schaden stillsteht. Doch was, wenn Ihre Betriebsschließungsversicherung nicht zahlt? Gerade bei plötzlichen Schließungen, wie während der Corona-Pandemie oder einem Lockdown, stehen Betriebe vor großen finanziellen Herausforderungen. Viele Rechtsanwälte mussten hier für Versicherungsnehmer kämpfen.
Die Kanzlei Dr. Dickstein in Hamburg widmet sich als Fachanwalt für Versicherungsrecht voll und ganz Ihrem Anliegen im Versicherungsrecht. Wir klären, wann Ihre Betriebsschließungsversicherung zahlt und wann sie nicht zahlt.
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Betriebsschließungsversicherung: Wann Ihre Versicherung zahlt
Wenn Ihre Betriebsschließungsversicherung nicht zahlt, liegt das oft an den Versicherungsbedingungen. Nicht jede Betriebsschließung ist automatisch versichert. Der Versicherer zahlt in der Regel nur bei behördlich angeordneten Betriebsschließungen, die auf dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) basieren.
Wichtig: Manche Betriebsschließungsversicherungen decken nur Schließungen aufgrund spezifisch genannter Krankheitserreger ab. Ist der auslösende Erreger, wie das Coronavirus (COVID-19 oder das Coronavirus genannt), nicht explizit im Versicherungsvertrag genannt, kann der Versicherer die Entschädigung verweigern. Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag genau, um Ihren Versicherungsschutz zu klären und festzustellen, ob ein Versicherungsschutz bestehen sollte.
Betriebsschließung: Wenn die Betriebsschließungsversicherung nicht zahlt
Ein zentraler Streitpunkt ist oft, ob die Betriebsschließung tatsächlich behördlich angeordnet wurde oder freiwillig erfolgte. Der Versicherer leistet in der Regel nur bei einer direkten Anordnung. Das Thema Betriebsschließungsversicherung wurde hier besonders relevant.
Beispiel: Beim Coronavirus schlossen einige Betriebe vorsorglich. Ohne explizite behördliche Anordnung zur Schließung, weigerten sich Versicherer häufig, zu zahlen. Wir klären, ob Ihre Betriebsschließung unter den vereinbarten Versicherungsschutz fällt. Dies gilt auch, wenn die Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen wurde, aber die Leistungen der Betriebsschließungsversicherung strittig sind. Es gab Fälle, in denen Versicherer zur Zahlung verurteilt wurden, wenn der Anspruch auf die volle Leistung bestand.
Der BGH entschied dann im Jahre 2022 rechtskräftig, dass die Aufzählung der Krankheiten und Krankheitserregern in den allgemeinen Versicherungsbedingungen abschließend sei (Vergleiche BGH Urteil vom 26.01.2022 Az:IV ZR 144/22). Somit besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn ein pauschaler Hinweis auf das Infektionsschutzgesetz in den allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten ist.
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Schadenminderungspflicht: So mindern Sie Ihr Risiko
Als Versicherungsnehmer haben Sie im Schadensfall eine Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ignorieren Sie diese Pflicht, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen.
Beispiel: Bei einer angeordneten Betriebsschließung könnten Sie versuchen, Lagerbestände zu verkaufen oder Kurzarbeit einzuführen. Wir beraten Sie zu Ihrer Schadenminderungspflicht. Wir helfen Ihnen, alle erforderlichen Schritte korrekt zu dokumentieren. So stellen wir sicher, dass der Versicherer Ihre Versicherungsleistung nicht mindert und der erlittenen Schaden vollständig ausgeglichen wird. Die Betriebsschließungsversicherung greift, um den Ertragsausfall zu kompensieren, inklusive Fixkosten wie Gehälter.
Betriebsschließungsversicherung zahlt nicht? Kontaktieren Sie unseren Rechtsanwalt für schnelle Lösung!
Lassen Sie sich nicht entmutigen. Ein erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht prüft Ihren Schadensfall detailliert. Wir zeigen Ihnen transparente Lösungswege auf. Handeln Sie umgehend, um Ihre Ansprüche zu wahren. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf oder rufen Sie uns an unter +49-40-350 19 760. Eine telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Leistungsverweigerung
Warum verweigert der Versicherer die Zahlung bei einer Betriebsschließung?
martin22025-11-14T15:14:39+01:00Gründe sind oft mangelnder Versicherungsschutz (z.B. Coronavirus nicht explizit im Vertrag genannt), Obliegenheitsverletzungen oder unklare Versicherungsbedingungen. Eine genaue Prüfung Ihres Versicherungsvertrags ist unerlässlich.
Was tun, wenn meine Betriebsschließungsversicherung nicht zahlt?
martin22025-11-14T15:15:03+01:00Sammeln Sie Unterlagen. Kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht. Alleinige Verhandlungen mit dem Versicherer können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Weitere Informationen für Unternehmen.
Welche Fristen sind wichtig, wenn die Betriebsschließungsversicherung nicht zahlt?
martin22026-01-27T17:16:06+01:00Beachten Sie Meldefristen für den Schadensfall und Verjährungsfristen. Ein Fachanwalt hilft Ihnen, Fristen gemäß AVB, VVG und BGB einzuhalten. Wenn Sie mehr über andere Betriebsversicherungen erfahren möchten, besuchen Sie unsere Seiten zur Berufshaftpflichtversicherung zahlt nicht oder Umwelthaftpflichtversicherung zahlt nicht, Betriebsunterbrechungs Haftpflichtversicherung zahlt nicht.
Kann ich die Entscheidung der Betriebsschließungsversicherung anfechten?
martin22025-11-14T15:16:39+01:00Ja. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt Sie bei Widerspruch, Klage oder außergerichtlicher Einigung. Sie können uns gerne beauftragen. Auch bei einer Betriebsschließungsversicherung sind wir Ihr Ansprechpartner. Weiterführende Informationen zu meldepflichtigen Krankheiten finden Sie auf der Webseite des Robert Koch-Instituts (RKI).