Gesellschafterwechsel ist kein Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB
Das Landgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 10.08.2015 – Az: 9 Sa 421/15, Revision eingelegt, Az. BAG: 4 AZR 543/15 entschieden, dass ein „Unternehmensübergang“ in Form eines bloßen Gesellschafterwechsels ohne einen Wechsel des Betriebsinhabers bzw. Arbeitgebers nicht von der Richtlinie 2001/23/EG erfasst wird, auch wenn dort vom „Übergang von Unternehmen“ die Rede ist.